Unglück von Bad Aibling Angeklagter muss dreieinhalb Jahre in Haft
Im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling ist ein Urteil gefallen. Die Große Strafkammer am Landgericht Traunstein verurteilte den Angeklagten zu drei Jahren und sechs Monaten Haft.
Das Landgericht Traunstein sah es als erwiesen an, dass der Bahnmitarbeiter der fahrlässigen Tötung schuldig ist. Bei dem Zusammenstoß zweier Züge am 9. Februar in Oberbayern waren 12 Menschen gestorben und fast 90 teils lebensgefährlich verletzt worden.
Abweichend von der Anklage verurteilte das Gericht den Mann bei den Fällen der fahrlässigen Körperverletzung wegen 85 Taten und nicht wie angeklagt wegen 89 Taten. Das Gericht ordnete außerdem die Fortdauer der Haft für den seit dem Frühjahr in Untersuchungshaft sitzenden Beschuldigten an.
An der Verurteilung hatte zuletzt kaum Zweifel bestanden. Selbst die Verteidiger des angeklagten Fahrdienstleiters hatten dies in ihren Plädoyer eingeräumt. Allerdings halten sie eine Bewährungsstrafe für ausreichend. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen vier Jahre Gefängnis beantragt. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre.
Handynutzung löste Crash aus
Zu Prozessbeginn hatte der Bahnmitarbeiter gestanden, bis kurz vor dem Zusammenstoß der beiden Züge am 9. Februar in dem oberbayerischen Kurort das Fantasy-Rollenspiel "Dungeon Hunter 5" auf seinem Handy gespielt zu haben.
Vom Spielen abgelenkt hatte er im Stellwerk mehrere Signale falsch gestellt. Dadurch schickte er beide Züge gleichzeitig auf die eingleisige Strecke. Beim Absetzen eines Notrufes drückte er außerdem noch eine falsche Taste. Der Alarm erreichte die Lokführer nicht. Der Frontalzusammenstoß war daraufhin unabwendbar.
Die Vorschriften der Deutschen Bahn (DB) verbieten die private Nutzung von Smartphones im Dienst.