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Reinhold Hanning: Fünf Jahre Haft für Ex-Auschwitz-Wachmann


Beihilfe zum Mord
Fünf Jahre Haft für Ex-Auschwitz-Wachmann

Von dpa
Aktualisiert am 18.06.2016Lesedauer: 2 Min.
Reinhold H. muss für fünf Jahre ins Gefängnis.Vergrößern des Bildes
Reinhold H. muss für fünf Jahre ins Gefängnis. (Quelle: ap)
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Das Landgericht Detmold hat einen früheren SS-Wachmann im Konzentrationslager Auschwitz zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sprach den 94-jährigen Reinhold H. der Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen schuldig.

"Sie waren knapp zweieinhalb Jahre in Auschwitz und haben damit den Massenmord befördert", sagte Richterin Anke Grudda zu Beginn der Urteilsbegründung.

Der Angeklagte hatte im Prozess zugegeben, Mitglied der SS-Wachmannschaft in Auschwitz gewesen zu sein und vom Massenmord gewusst zu haben. Der 94-Jährige aus Lage im Kreis Lippe hatte den Prozess weitgehend regungslos verfolgt. Überlebende Auschwitz-Häftlinge hatten ihn vergeblich zu einer umfassenden Aussage aufgefordert. In einer persönlichen Erklärung hatte er lediglich gesagt, er bereue zutiefst, "einer verbrecherischen Organisation angehört zu haben".

Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt, weil keine Beweise für die direkte Beteiligung an konkreten Taten vorlägen. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert. Ob Reinhold H. die Haft antreten muss, ist noch unbekannt.

Der Jüdische Weltkongress hat das Urteil begrüßt. "Er hat die Strafe bekommen, die er verdient", sagte WJC-Präsident Ronald S. Lauder in New York. Der ehemalige SS-Wachmann sei Teil der "unbarmherzigen Tötungsmaschinerie" gewesen, so Lauder. Er habe ein spätes, aber faires Verfahren erhalten, das mit einem deutlichen Urteil abschließe. "Ohne die aktive Hilfe von Menschen wie ihm wäre Auschwitz nicht möglich gewesen."

Der vermutlich letzte KZ-Prozess

Der Prozess war auch deshalb mit großem Interesse verfolgt worden, weil es nicht mehr viele derartige Verhandlungen geben wird. Bei deutschen Landgerichten sind noch zwei weitere Verfahren gegen frühere Angehörige des Lagerpersonals von Auschwitz anhängig. Sie befinden sich aber aufgrund des Gesundheitszustands der hochbetagten Angeklagten in einem Schwebezustand.

Das Kieler Landgericht muss entscheiden, ob es den Prozess gegen eine Ex-SS-Funkerin eröffnen wird. Das Landgericht Neubrandenburg unterbrach einen bereits begonnenen Prozess gegen einen früheren Sanitäter der SS-Wachmannschaft in Auschwitz vorerst.

Die Ermittlungsbehörden untersuchen noch andere Tatkomplexe, etwa das Konzentrations- und Vernichtungslager Majdanek. Dass es für Anklagen reicht, ist aber unwahrscheinlich.

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