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EuGH-Anwältin: Kopftuchverbot in Unternehmen kann rechtens sein


EuGH-Expertin gibt Empfehlung ab
Kopftuch am Arbeitsplatz kann verboten werden

Von dpa, afp
Aktualisiert am 31.05.2016Lesedauer: 1 Min.
Noch dürfen Muslima ein Kopftuch am Arbeitsplatz tragen.Vergrößern des Bildes
Noch dürfen Muslima ein Kopftuch am Arbeitsplatz tragen. (Quelle: dpa)

Für gläubige Muslima könnte es in Zukunft eine böse Überraschung am Arbeitsplatz geben. Denn nach der Einschätzung einer Gutachterin des europäischen Gerichtshofes (EuGH) kann das Tragen eines Kopftuches am Arbeitsplatz in bestimmten Fällen verboten werden.

In einem Entscheidungsvorschlag an das höchste EU-Gericht kommt Generalanwältin Juliane Kokott zu dem Schluss, dass ein Kopftuchverbot gerechtfertigt sein kann, wenn der Arbeitgeber sichtbare politische, philosophische oder religiöse Zeichen generell verbietet (Rechtssache C-157/15).

Keine "unmittelbare Diskriminierung"

In diesem Fall liege keine "unmittelbare Diskriminierung" wegen der Religion vor. Das Verbot darf aus Sicht der Generalanwältin aber nicht auf Stereotypen oder Vorurteilen gegenüber Religionen beruhen.

Geklagt hatte eine Frau muslimischen Glaubens in Belgien. Ihr wurde als Rezeptionistin gekündigt, als sie darauf bestand, künftig mit einem Kopftuch zu arbeiten. Der Fall kam zum EuGH in Luxemburg, nachdem das höchste belgische Gericht die Richter dort um Auslegung des EU-Diskriminierungsverbots wegen Religion oder Weltanschauung bat.

Zumutung einer gewissen Zurückhaltung

Laut Kokott verfolgen Arbeitgeber eine "legitime Politik", wenn sie in ihren Betrieben eine "religiöse und weltanschauliche Neutralität" durchsetzen wollen. Zwar sei die Religion für viele Menschen ein wichtiger Teil ihrer persönlichen Identität. Während aber ein Arbeitnehmer sein Geschlecht, seine Hautfarbe, seine ethnische Herkunft, seine sexuelle Ausrichtung, sein Alter oder seine Behinderung nicht "an der Garderobe abgeben" könne, sobald er die Räumlichkeiten seines Arbeitgebers betrete, könne ihm bei der Religionsausübung am Arbeitsplatz eine gewisse Zurückhaltung zugemutet werden.

Mit einem Urteil ist in einigen Monaten zu rechnen. In den meisten Fällen folgen die Richter der Empfehlung des Generalanwalts.

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