Stuttgarter Gericht spricht mildes Urteil "Loverboy" erhält zwei Jahre Jugendstrafe
Im sogenannten "Loverboy"-Prozess hat das Landgericht Stuttgart ein mildes Urteil gefällt: Der 21-jährige Angeklagte ist wegen schweren Menschenhandels und Zuhälterei zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Gedroht hatten ihm bis zu zehn Jahre Haft. "Loverboys" landen selten vor Gericht, weil ihre Masche schwer nachzuweisen ist.
Der Mann hat nach Auffassung der Richter Frauen in mindestens zwei Fällen zur Prostitution gedrängt. Dabei hat er den Damen aus Deutschland und der Schweiz zunächst die große Liebe und dann Geldprobleme vorgespielt. Um ihm zu helfen, gingen die Frauen anschaffen.
Zwei mitangeklagte 27-jährige Prostituierte, die den jungen Mann nach Erkenntnissen der Richter unterstützt haben, erhielten eine Strafe von zwei Jahren und vier Monaten beziehungsweise einem Jahr und zehn Monate.
"Loverboy"-Masche kaum vor Gericht nachweisbar
Unter "Loverboys" werden Männer verstanden, die junge Frauen oder Mädchen durch Zuwendung emotional an sich binden und sie dann für ihre geschäftlichen Interessen ausnutzen.
Das Äußere des Mannes spiele dabei keine Rolle. Vielmehr gebe er den Frauen das Gefühl, einmalig zu sein, erläutert die Diplom-Sozialpädagogin Rita Otto. Martin Luitjens, Paarberater und Coach aus Gerlingen bei Stuttgart, hält vor allem junge Frauen mit einem geringen Selbstwertgefühl und einem Mangel an verlässlichen Beziehungen für anfällig. "Der Loverboy hat ein Gespür dafür, welchen Knopf er drücken muss, um diese Bedürftigkeit nach Bindung zu wecken."
Nach Angaben der Beratungsstelle Kobra in Hannover kommen "Loverboys" nur selten vor den Kadi. Denn die betroffenen Frauen zeigten sie kaum an - teils aus Scham, teils aus Angst, aber auch, weil sie freiwillig bei dem Mann blieben.