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Behinderte Gattin getötet: 33 Messerstiche waren Totschlag im Affekt


Behinderte Gattin getötet
33 Messerstiche waren Totschlag im Affekt

Von dpa
15.09.2014Lesedauer: 2 Min.
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Weil er seine halbseitig gelähmte Frau erstochen und seinen Sohn lebensgefährlich verletzt hat, muss ein Mann aus Nordrhein-Westfalen zwölf Jahre ins Gefängnis. Der 54-Jährige hatte seine Frau mit 33 Messerstichen getötet - "im Affekt", urteilten die Richter am Landgericht Mönchengladbach.

Der Täter habe auch den damals 14 Jahre alten Sohn töten wollen, weil der versucht hatte seine Mutter zu schützen. Dabei wurde der Teenager lebensgefährlich verletzt. Die familiäre Situation hatte sich, so die Richter, durch die drohende Trennung der Eheleute zugespitzt und eskalierte schließlich.

Für die Verurteilung wegen Totschlags - und nicht wegen Mordes, wie der Staatsanwalt gefordert hatte - führten die Richter mehrere Gründe an: Der Mann sei in seiner Entwicklung in der Pubertät stehengeblieben und habe einen Hang zum Alkohol. Laut Gutachten leide er unter einer Persönlichkeitsstörung. Die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Frau habe er zudem nicht bewusst ausgenutzt, weswegen die Richter den Affekt anführten. Sie ließen im Übrigen Revision zu.

Offenbar völlig durchgedreht

Für seinen Sohn muss der Täter 35.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Körperlich blieb bei dem Jungen kein Schaden zurück. Aber wegen seiner posttraumatischen Belastungsstörung musste er eine Therapie beginnen. Seine heute 13-jährige Schwester sei noch nicht so weit - aber auch sie kann gegebenenfalls noch Schmerzensgeld bekommen.

Der Verurteilte verfolgte die Urteilsbegründung mit gesenktem Blick. Äußerlich wirkte er teilnahmslos, auch als der Vorsitzende Richter Lothar Beckers die dramatischen Ereignisse vom 24. Januar schilderte. Ereignisse, bei denen der Täter offenbar völlig durchgedreht war.

Das Paar hatte immer wieder Streit, weil der Mann zu viel trank. Wenn er betrunken war, musste er im Keller ausnüchtern. Die Tochter war mehrere Tage nicht nach Hause gekommen. Mit den Nachbarn gab es wegen der Trinkerei Probleme.

"Raus, raus, raus!"

"Für den Angeklagten spitzte sich die Situation zu", führte der Richter bei der Urteilsbegründung aus. Am Tattag sei er trotz 2,3 Promille Alkohol im Blut aus dem Keller in die gemeinsame Wohnung gekommen. Er habe den Lieben gespielt und gedacht, es sei dann wieder alles gut. Sie aber brüllte nur: "Raus, raus, raus!"

Auf seine Liebeserklärung habe sie gesagt: "Ich hasse dich aber", zitierte der Richter den Täter. Sie floh vor dem Ehemann ins Schlafzimmer, doch bevor die behinderte Frau die Tür schließen konnte, drückte er sie wieder auf. Mit dem Küchenmesser stach er seiner Frau in den Rücken und verletzte seinen Sohn, der der Mutter helfen wollte.

Als die alarmierte Polizei am Tatort eintraf, habe bei dem Täter nicht einmal Reizgas gewirkt. "Die Beamten hatten den Eindruck, es mit einem Verrückten zu tun zu haben", sagte der Richter. Als der Täter mit einer Axt auf sie losgehen wollte, traf ihn eine Polizeikugel.




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