Beweisaufnahme vorzeitig beendet Wird Ulvi K. im Mordfall Peggy bald freigesprochen?
Die Chancen auf Freispruch für Ulvi K. im Fall der verschwundenen Peggy sind besser denn je. Im Wiederaufnahmeverfahren gegen den geistig Behinderten wegen Mordes an dem Mädchen will das Landgericht Bayreuth die Beweisaufnahme vorzeitig beenden. "Bis zum heutigen Tag ist kein einziger Sachbeweis für das damalige Geständnis von Ulvi K. gefunden worden", begründete der Vorsitzende Richter Michael Eckstein die Entscheidung. Das Urteil soll jetzt bereits am 14. Mai verkündet werden. Ulvis Anwalt Michael Euler sagte, er rechne mit einem Freispruch für seinen Mandanten.
Der psychiatrische Sachverständige habe in seinem mündlichen Gutachten ausgeführt, es sei nicht mehr auszuschließen, dass der Angeklagte ein falsches Geständnis abgegeben habe. Tags zuvor hatte ein ehemaliger Ermittler Zweifel an der Schuld des geistig behinderten Angeklagten Ulvi K. geäußert. Die zweite Soko ging davon aus, dass Peggy zwischen 13 und 14 Uhr getötet wurde. "Am 7. Mai 2001 hat es geregnet. Ulvi K. sagte aber in seinem Geständnis, dass die Sonne schien und er ein T-Shirt trug, als er Peggy ermordet haben will", sagte der Chef der Soko "Peggy 1". Wenn Ulvi K. die Tat wirklich begangen habe, dann nicht am Nachmittag.
Drei weitere Tatverdächtige
Der pensionierte Ermittlungsleiter wollte in seiner Aussage nicht einmal ausschließen, dass Peggys Mutter etwas mit dem Verschwinden des Kindes zu tun habe. "Ich weiß nicht, was passiert ist, also kann ich auch nichts ausschließen", sagte der 65-Jährige. Sein Nachfolger als Leiter der neuen Ermittlungsgruppe hat von drei weiteren Tatverdächtigen neben Ulvi K. berichtet.
Fall wird neu aufgerollt
Peggy war am 7. Mai 2001 nicht nach Hause gekommen, eine Leiche der Schülerin wurde nie gefunden. Als Mörder wurde im April 2004 Ulvi K. verurteilt. Der Fall muss neu aufgerollt werden, weil es Zweifel an der Glaubwürdigkeit von K.s Geständnis aus dem Jahr 2002 gibt.