Urteil in Darmstadt Knast nach falschem Vergewaltigungsvorwurf
Im Prozess um den falschen Vergewaltigungsvorwurf einer Lehrerin gegen einen früheren Kollegen hat das Landgericht Darmstadt die Angeklagte Heidi K. zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sprach sie der Freiheitsberaubung für schuldig.
Die Frau hatte als Lehrerin einen Kollegen im Jahr 2002 vor Gericht beschuldigt, sie an einer Schule in Reichelsheim im Odenwald vergewaltigt zu haben.
Opfer schuldlos im Gefängnis
Horst A. verbüßte aufgrund der Anschuldigungen eine fünfjährige Haftstrafe. Erst nachdem er aus dem Gefängnis entlassen worden war, wurde er vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Er starb ein Jahr später an Herzversagen in Völklingen im Saarland.
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren für Heidi K. gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Zwei Monate der nun verhängten Haftstrafe gelten bereits als verbüßt.