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Bayern: Gericht erklärt Corona-Sperrstunde für Biergärten für nicht rechtskonform


Gericht entscheidet
Sperrstunde für Bayerns Biergärten nicht rechtskonform

Von t-online, nhr

19.06.2020Lesedauer: 1 Min.
Ein leerer Biergarten in Bayern: Die Sperrstunde ist laut Gericht nicht rechtskonform.Vergrößern des BildesEin leerer Biergarten in Bayern: Die Sperrstunde ist laut Gericht nicht rechtskonform. (Quelle: MiS/imago-images-bilder)
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Biergärten sind in Bayern ganz besonders beliebt – vor allem, wenn die Sonne brennt. Dass diese wegen der Corona-Pandemie um 22 Uhr schließen sollen, schmeckte einem Wirt gar nicht. Er bekam vor Gericht Recht.

Dass Biergärten in der Corona-Krise nur bis 22 Uhr öffnen dürfen, ist nach einer Gerichtsentscheidung passé. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Sperrstunde für nicht rechtskonform erklärt. Das berichtet unter anderem Nordbayern.de.

Speisen und Getränke sollten wegen der anhaltenden Pandemie sowohl in den Innenräumen sowie auf den Freischankflächen nur von 6 bis 22 Uhr angeboten werden. Das hatte ein Gastwirt aus Unterfragen im Rahmen eines Normenkontroll-Eilverfahrens angefochten. Mit Erfolg.

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