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Urteile: Lebenslange Haft für Marcel H. nach Doppelmord in Herne


Urteile
Lebenslange Haft für Marcel H. nach Doppelmord in Herne

Von dpa
Aktualisiert am 31.01.2018Lesedauer: 2 Min.
Beamte der Spurensicherung gehen in ein Haus, in dem Fahnder die Leiche eines Mannes fanden.Vergrößern des BildesBeamte der Spurensicherung gehen in ein Haus, in dem Fahnder die Leiche eines Mannes fanden. (Quelle: Marcel Kusch./dpa)

Bochum (dpa) - Nach einem unfassbar grausamen Doppelmord an einem Nachbarsjungen und einem früheren Schulfreund in Herne ist der 20-jährige Marcel H. zur Höchststrafe verurteilt worden. Neben der lebenslangen Haft stellte das Bochumer Landgericht die besondere Schwere der Schuld fest.

Es behielt sich wegen der Gefährlichkeit des Angeklagten seine spätere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vor. H. nahm das Urteil äußerlich unbewegt auf.

Beide Morde seien "eine völlig anlasslose Tötung" gewesen, sagte Richter Stefan Culemann in seiner Urteilsbegründung. Marcel H. hatte gestanden, im März 2017 zunächst einen neunjährigen Nachbarsjungen und auf seiner Flucht anschließend auch einen 22-jährigen früheren Schulfreund umgebracht zu haben. Die Fotos der mit 120 Messerstichen furchtbar zugerichteten Leichen tauchten kurz nach den Taten im Internet auf und sorgten für Furcht und Entsetzen. Auch deswegen soll Marcel H. ein Schmerzensgeld von insgesamt 90.000 Euro an die Mütter seiner Opfer zahlen.

Im Prozess hatte sich H. nicht zu den Vorwürfen geäußert und auch keinerlei Reaktionen gezeigt. Er hatte auf eine mildere Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht gehofft - auch das wäre möglich gewesen, weil er zur Tatzeit erst 19 Jahre alt war.

Die 8. Strafkammer des Bochumer Landgericht stufte ihn allerdings als Erwachsenen ein. Obwohl der Angeklagte noch zu Hause gewohnt und seine Freizeit mit Computerspielen verbracht habe, gingen die Richter von einer bereits ausgereiften Persönlichkeit aus. "Von einer Jugendverfehlung kann keine Rede sein", sagte Richter Culemann. Marcel H. soll die Haft in einer sozialtherapeutischen Einrichtung verbüßen.

Auch eine Gutachterin hatte im Prozess das Erwachsenenstrafrecht empfohlen. Problematisch seien vor allem "psychopathische, narzisstische und sadistische" Elemente, hatte sie gesagt. Diese könnten im Jugendstrafvollzug kaum mehr korrigiert werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Höchststrafe gefordert und von "schrecklichen Taten" und einer "grundlosen Ermordung von zwei völlig unschuldigen, jungen Menschen" gesprochen. Die Verteidigung hielt dagegen eine Verurteilung zu lebenslanger Haft nach Erwachsenenstrafrecht für falsch, weil Marcel H. eindeutig Reifeverzögerungen aufweise. Eine Revision scheint dennoch unwahrscheinlich: "Nach Lage der Dinge wird das Urteil so akzeptiert werden", sagte Verteidiger Michael Emde.

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