Einspruch abgelehnt Wildpinkeln im Schlossgarten kostet 64-Jährigen Bußgeld
Weil er in einen Park urinierte, hat das Amtsgericht Stuttgart einen Frührentner zu einem Bußgeld verurteilt. Der 64-Jährige war Mitte August von einer Polizeimeisterin dabei ertappt worden, wie er hinter einem Busch im Schlossgarten pinkelte.
Gegen das verhängte Bußgeld hatte der Mann aus dem Stuttgarter Umland Einspruch eingelegt. Den lehnte das Gericht nun ab.
Der Frührentner gab an, dass er Medikamente nehme, die Blasenschwäche hervorrufen. Außerdem sei eine öffentliche Toilette, die er benutzen wollte, geschlossen gewesen. Das Amtsgericht verurteilte ihn trotzdem wegen vorsätzlichen Urinierens in einer öffentlichen Anlage.
Es seien genügend benutzbare Toiletten in der Innenstadt, sagte die Richterin in ihrer Begründung. "Es gibt keinen Grund, den Schlossgarten dafür zu missbrauchen." Neben 35 Euro Bußgeld muss der 64-Jährige nun auch die Prozesskosten zahlen.