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Türkisches Wahlgesetz gestattet keinen Wahlkampf im Ausland


Verfassung
Türkisches Wahlgesetz gestattet keinen Wahlkampf im Ausland

Von dpa
Aktualisiert am 11.05.2017Lesedauer: 1 Min.

Istanbul (dpa) - Wahlkampfauftritte im Ausland und in diplomatischen Vertretungen außerhalb der Türkei verstoßen gegen das türkische Wahlgesetz. Dort heißt es in Artikel 94/A: «Im Ausland und in Vertretungen im Ausland kann kein Wahlkampf betrieben werden.» Der Vertreter der Oppositionspartei CHP in der Wahlkommission, Mehmet Hadimi Yakupoglu, sagte der dpa, die Regierungspartei AKP selbst habe das Gesetz 2008 eingeführt. In dem Gesetz sei aber nicht geregelt, wer dessen Einhaltung kontrolliere.

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