Nach Schulz-Rücktritt Olaf Scholz wird kommissarischer SPD-Chef
Nach den Personalquerelen in der SPD ist Martin Schulz als Parteichef zurückgetreten. Olaf Scholz übernimmt den Posten kommissarisch, Ende April soll Andrea Nahles übernehmen.
SPD-Chef Martin Schulz gibt den Parteivorsitz sofort ab und nicht erst nach Ende des Mitgliederentscheids der Sozialdemokraten, das sagte er in Berlin. Fraktionschefin Andrea Nahles soll als erste Frau in der über 150-jährigen Geschichte der Partei auch den Parteivorsitz übernehmen. Dies habe das Präsidium dem Parteivorstand einstimmig vorgeschlagen, teilte Schulz mit.
Schulz sagte weiter, dass Nahles sich auf einem Parteitag am 22. April in Wiesbaden zur Wahl stellen werde. Bis dahin soll Hamburgs Erster Bürgermeister und SPD-Vize Olaf Scholz die Partei kommissarisch führen, sagte Generalsekretär Lars Klingbeil. Es sei wichtig gewesen, schnelle politische Handlungsfähigkeit herzustellen, sagte er weiter.
Scholz ist der dienstälteste der stellvertretenden SPD-Vorsitzenden. Der Hamburger betonte, seine Funktion bis zum Sonderparteitag am 22. April sei eine "dienende".
Heftige Kritik am Nahles-Plan
Das Vorhaben der Parteispitze, Nahles direkt als kommissarische Vorsitzende zu benennen, sorgte zuvor für massive Kritik. Unter anderem Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller hatte seinen Unmut darüber geäußert. Zwar unterstütze er Nahles, die "eine starke und gute Kandidatin" sei, doch müsse über den Vorsitz "in einem geordneten Verfahren auf einem Parteitag entschieden werden", sagte Müller.
Bis dahin könne jemand aus der Reihe der sechs Parteivize vorübergehend die Leitung der SPD übernehmen, "denn die sind dafür da", schlug Müller weiter vor. Dies entspreche auch der Haltung des Berliner SPD-Landesvorstands und auch weiterer SPD-Landesgremien.
Auch juristische Bedenken
Juristen hatten zudem eingewandt, dass Nahles bisher nicht den Führungsgremien der SPD angehöre und daher nicht als kommissarische Vorsitzende infrage komme. Wenn ein Vorsitzender zurücktrete, übernehme in der Regel ein Vizechef die Amtsgeschäfte, sagte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen (ASJ), Harald Baumann-Hasske. "Das ist normales Vereinsrecht."
- dpa
- Reuters