Mandate in Landtagen Eheschließung führt bei Petry und Pretzell zu politischen Problemen
Die Hochzeit der beiden AfD-Spitzenpolitiker Frauke Petry und Marcus Pretzell hat unerwartete Auswirkungen auf deren politische Karrieren. Das berichtet das ZDF. Hintergrund sind die Landeswahlgesetze.
Petry sitzt im Landtag von Sachsen, ihr Mann bewirbt sich um ein Landtagsmandat in Nordrhein-Westfalen. Verheiratete müssen aber einen gemeinsamen Hauptwohnsitz wählen - und der muss für Landtagsabgeordnete in dem jeweiligen Bundesland liegen, in dem sie ihr Mandat haben. Mit anderen Worten: Ein Ehepaar kann nicht in zwei verschiedenen Landtagen sitzen.
Im Fall von Petry und Pretzell bedeutet dies, dass einer von beiden seine landespolitischen Ambitionen aufgeben müsste: Entweder zieht Pretzell zu seiner Frau, dann kann er nicht mehr in NRW kandidieren. Oder sie zieht zu ihm, dann verliert sie rückwirkend ihren Abgeordnetensitz in Sachsen.
Petry antwortete nicht auf entsprechende Fragen des ZDF und veröffentlichte sie stattdessen mit dem Kommentar "Warum sachlich, wenn es auch persönlich geht" auf Facebook. Pretzell ließ demzufolge mitteilen, er erfülle "die wahlrechtlichen Voraussetzungen für das Land NRW".
Petry wird bald wieder Mutter
Laut der "Welt" könnte sich das Problem des Paares aber auf dem Weg des Mutterschutzes erledigen. Petry will im September in den Bundestag einziehen - die Chancen dafür stehen bei 10 bis 12 Prozent für die AfD gut. Dann würde sie aus dem sächsischen Landtag ausscheiden und die Frage der Wohnsitze wäre nicht mehr relevant.
Zudem ist Petry schwanger und erwartet noch in der ersten Jahreshälfte ihr fünftes Kind. Somit würde sie sich laut "Welt" ohnehin alsbald zurückziehen müssen - und bei ihrer möglichen Rückkehr wäre der Landtag eventuell schon in der Sommerpause. Es würde Petry insofern "nicht schwerfallen, notfalls recht bald auf ihr sächsisches Landtagsmandat zu verzichten", schrieb die Zeitung.
Zwei Juristen, drei Meinungen
Das ZDF hatte sich bei seinem Bericht auf die Einschätzung von Joachim Wieland gestützt, der als Professor für Öffentliches Recht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer lehrt und Mitglied des NRW-Verfassungsgerichtshofs ist. Dagegen sagte der FDP-Politiker und Staatsrechtler Michael Terwiesche der "WirtschaftsWoche", die Ehe von Petry und Pretzell stehe der Mitgliedschaft in zwei verschiedenen Landtagen nicht im Weg.
Das Bundesmeldegesetz verlange nicht zwingend einen gemeinsamen Wohnsitz von Ehepaaren. "Wenn sie hauptsächlich in Sachsen und er hauptsächlich in Nordrhein-Westfalen wohnt, haben sie dort jeweils ihren Hauptwohnsitz. Sie können natürlich trotzdem verheiratet sein. Und natürlich kann Petry auch im sächsischen Landtag sein und Pretzell für den nordrhein-westfälischen Landtag kandidieren", sagte Terwiesche.