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Volksverhetzung und Verleumdung: Staatsanwälte ermitteln gegen Pegida-Frontfrau


Ex-OB-Kandidatin Festerling
Staatsanwälte ermitteln gegen Pegida-Frontfrau

Von dpa
Aktualisiert am 11.11.2015Lesedauer: 2 Min.
Vorwurf der Hetze und Verleumdung: Pegida-Frau Tatjana Festerling.Vergrößern des Bildes
Vorwurf der Hetze und Verleumdung: Pegida-Frau Tatjana Festerling. (Quelle: dpa-bilder)

Sie ist für provozierende Reden bekannt: Pegida-Frontfrau Tatjana Festerling nennt Flüchtlinge "angreifende Horden" und "Invasoren", die auf Feldbetten "herumgammeln". Nun ist sie ein Fall für den Staatsanwalt.

Äußerungen der Pegida-Aktivistin Tatjana Festerling beschäftigen die Staatsanwaltschaft. In Dresden wird ein Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung gegen das 51-Jährige Führungsmitglied der fremdenfeindlichen Bewegung geführt. Außerdem werde eine Anzeige wegen Volksverhetzung geprüft, sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase.

In einem dritten Fall werde der 51-Jährigen der öffentliche Aufruf zu Straftaten vorgeworfen. Alle Anzeigen stammten von Privatpersonen.

Vorwurf 1: Volksverhetzung auf Facebook

"In einem Verfahren wegen Volksverhetzung prüfen wir, ob wir es an die Staatsanwaltschaft Hamburg abgeben", sagte Haase. Dort sei Festerling, die im Sommer als Kandidatin der "Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes" (Pegida) bei der Oberbürgermeisterwahl in Dresden angetreten war, nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft noch gemeldet.

Die Anzeige wegen Volksverhetzung sei Mitte September in Bochum erstattet worden und beziehe sich pauschal auf Kommentare, die Festerling bei Facebook abgegeben habe.

Vorwurf 2: Verleumdung attackierter Journalisten

Auch die Anzeige wegen Verleumdung geht demnach auf Facebook-Postings der früheren Hamburger AfD-Politikerin zurück, die seit Februar bei vielen Kundgebungen der Pegida gesprochen hat. So soll sie falsche Angaben zu Übergriffen auf Journalisten während einer Pegida-Demo in Dresden gemacht haben. "Das Verfahren wird bei uns auch noch weiter betrieben", sagte Haase.

Vorwurf 3: Aufruf zu Straftaten

Zur dritten Anzeige wegen des Aufrufs zu Straftaten könne er noch keine weiteren Angaben machen.

Gegen Pegida-Chef Lutz Bachmann hat die Staatsanwaltschaft Dresden bereits Anklage wegen Volksverhetzung erhoben. Auch ihm wird der Vorwurf im Zusammenhang mit Facebook-Kommentaren gemacht. So hatte er Ausländer in Postings als "Viehzeug", "Gelumpe" und "Dreckspack" bezeichnet. Festerling hatte mit Blick auf Flüchtlinge von "angreifenden Horden" und "Invasoren" gesprochen.

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