Entzug des Doktortitels VGH schmettert Koch-Mehrins Klage ab
Die FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin bekommt ihren Doktortitel nicht zurück. Knapp zwei Jahre nach Entzug des akademischen Grades lehnte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) den Antrag der 43-jährigen Europaabgeordneten auf Berufung gegen ein Urteil der Vorinstanz ab.
Die Universität Heidelberg hatte Koch-Mehrin im Juni 2011 den akademischen Doktorgrad wegen Plagiaten entzogen. Die Politikerin wollte sich damit nicht abfinden und klagte gegen die Entscheidung.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe befand im März 2013, dass Koch-Mehrin den Titel zu Recht verloren habe, weil sie in ihrer Doktorarbeit teils mehrseitige Passagen samt Fußnoten aus fremden Texten nahezu wortgleich übernommen habe, ohne dies kenntlich zu machen. Dies lasse den Schluss zu, dass die Klägerin "wiederholt und planmäßig" getäuscht habe.
Rügen der Klägerin reichten nicht aus
Der VGH in Mannheim entschied nun, es gebe keine "ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit" dieses Urteils. Die Rügen der Klägerin zum Verfahren der Uni Heidelberg reichten nicht aus, befanden die Verwaltungsrichter.
Koch-Mehrin hatte unter anderem beanstandet, dass der Heidelberger Promotionsausschuss "den denunziatorischen Charakter des Vorgehens gegen die Klägerin nicht berücksichtigt" habe.
"Der Beschluss ist unanfechtbar"
Bei der Überprüfung der Doktorarbeit über die "Lateinische Münzunion 1865-1927" hatte die Uni Heidelberg auf 80 Seiten 125 Plagiate gefunden. Sie bestätigte damit Recherchen von Internet-Nutzern, die Anfang April 2011 im "VroniPlag"-Wiki plagiatsverdächtige Stellen zusammengetragen hatten.
Die Affäre hat jetzt ein Ende gefunden. Der VGH stellte fest: "Der Beschluss ist unanfechtbar."