Korvettenpläne der Bundeswehr Kartellamt stoppt Milliarden-Auftrag
Die geplante Anschaffung von fünf Korvetten für die deutsche Marine ist nach Ansicht des Bundeskartellamtes nicht zulässig. Der Auftrag der Bundeswehr verstoße gegen das Vergaberecht, teilte die Behörde mit.
"Auch für Militärausrüstung gilt der Grundsatz, dass diese im Wettbewerb zu beschaffen ist", teilte Präsident Andreas Mundt mit. Das Verteidigungsministerium hatte auf eine Ausschreibung verzichtet, weil es sich bei dem Auftrag um Nachbestellungen handele.
Die Kieler Werft German Naval Yards hatte sich beim Kartellamt beschwert, dass keine anderen Unternehmen bei der Vergabe beteiligt wurden. Bauen sollten die Korvetten eigentlich die Werften Lürssen und Thyssenkrupp Marine Systems - für mindestens 1,5 Milliarden Euro. Die beiden Werften hatten bereits 2008 bis 2013 fünf Korvetten gebaut.
Das Kartellamt vertrat die Ansicht, dass kein hinreichender Nachweis dafür erbracht worden sei, dass nur der bisherige Auftragnehmer den Nachbau innerhalb der einzuhaltenden Zeit leisten kann. Das Ministerium hat zwei Wochen Zeit, den Beschluss anzufechten. Nächste und letzte Instanz wäre das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Hoher Bedarf für Marine
"Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis und werden weitere Handlungsoptionen prüfen", sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. "Wir haben dringenden Bedarf für weitere Schiffe und Boote für die deutsche Marine." Eine Entscheidung noch dieses Jahr wäre wünschenswert. Beobachtern zufolge ist auch möglich, dass German Naval Yards in das Konsortium aufgenommen werde.