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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Länder rüsten mit Kriegswaffen auf Kritik an geplantem Handgranaten-Einsatz bei der Polizei
In Bayern, in Baden-Württemberg – und bald vielleicht in weiteren Bundesländern: Die Polizei rüstet mit Handgranaten auf. Die Gewerkschaft der Polizei lehnt das ab: "Wir wollen keine Kriegswaffen einsetzen."
Die europaweite Ausschreibung für den Munitionsbedarf 2017 der Polizei Thüringen vom 22. Juli 2017 fiel niemandem auf. "Los 2: Handgranaten" stand da. Die Bezeichnung kann sich die zuständige Landespolizeidirektion nicht erklären, gemeint gewesen und bestellt worden seien aber "Reizwurfkörper" mit CS-Gas und Granaten mit weißem und orangefarbenem Rauch. Thüringens Polizeigesetz ist nicht eindeutig und erlaubt dem Ministerium Ausnahmen bei der Zulassung von Waffen. Und Bestellungen von Handgranaten wird es bei der Polizei künftig wieder häufiger geben.
Ohne dass die Öffentlichkeit außerhalb des Landes groß Notiz genommen hat, hat das grün-schwarze Baden-Württemberg seiner Polizei 2017 den Einsatz von "Explosivmitteln" gegen Personen in einer Änderung des Polizeigesetzes erlaubt: Handgranaten und "Sprenggeschosse, die aus Schusswaffen verschossen" werden, dürfen "gegen Personen (...) angewendet werden, wenn der vorherige Gebrauch anderer Waffen erfolglos geblieben ist oder offensichtlich keinen Erfolg verspricht." Auf die Regelung in Stuttgart verweist die Landesregierung in München bei ihrer Änderung.
Bayern senkt Schwelle für Einsatz von Handgranaten
Die Reform des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes ist wegen weitgehender Befugnisse in der Diskussion. Ohne konkrete Hinweise auf eine Straftat sollen Überwachung von Telekommunikation, Kontopfändungen, elektronische Fußfessel oder Durchsuchung von Daten online möglich sein. Handgranaten als Einsatzmittel muss Bayern nicht erst einführen, dort sind sie seit 1973 unverändert im Reservoir von Spezialeinheiten, während ansonsten nur Spezialkräfte des Bundes darüber verfügen. Doch Bayern will die Schwellen für den Einsatz absenken.
Künftig soll die Polizei in Bayern bereits dann Handgranaten oder Sprenggeschosse gegen Personen einsetzen können, wenn diese "erkennbar den unmittelbaren Gebrauch von Schusswaffen oder Spreng- und Explosivmitteln oder anderer, im Einzelfall vergleichbar gefährlicher Mittel beabsichtigen und der vorherige Gebrauch anderer Waffen durch die Polizei ersichtlich aussichtslos ist". So steht es im Entwurf des geänderten Gesetzes. Für Maschinengewehre soll die Regelung nicht gelten, weil sie eine größere Streubreite haben: Handgranaten als "milderes Mittel" – darüber runzeln auch in der Polizei viele die Stirn. Immerhin: In Menschengruppen sollen sie nicht geworfen werden dürfen.
Innenministerien sprechen nicht über Details
Zahlen und Typ der Handgranaten halten Bund, Bayern und Baden-Württemberg geheim. Die Bundeswehr bestellt bei einer Firma, mit der die Stuttgarter Landesregierung schon ein gutes Miteinander hatte: Granatenhersteller Diehl sponserte 2014 neben anderen Firmen das Fest der baden-württembergischen Landesvertretung in Berlin mit 5.000 Euro. Diehl macht keine Angaben, ob die Polizeien der Länder auch Abnehmer sind oder sein könnten. Mit 34 Euro bezifferte die Bundesregierung 2014 (PDF) die Kosten einer Offensiv-Defensiv Handgranate DM51 aus dem Hause Diehl, die Zahl gilt als hoch gegriffen. Das Unternehmen beantwortete eine Anfrage von t-online.de nicht.
Das Innenministerium in Stuttgart mauert: Die Pressestelle spricht von "besonderem Geheimhaltungsinteresse", die Informationen würden "Rückschlüsse auf die taktische Ausrichtung sowie das taktische Vorgehen der Polizei ermöglichen". Aus der Zahl der Granaten könne möglicherweise auf Standorte geschlossen werden.
Mit Details gingen die Länder 1970 noch offener um. Im Ländle waren 14 Alarmeinheiten der Polizei mit je 20 Handgranaten ausgerüstet, berichtete der "Spiegel" damals. Die Polizei in Niedersachsen und NRW hatten jeweils mindestens 4.000 Handgranaten im Bestand. Europaweit war keine Polizei so hochgerüstet wie die deutsche.
Gewerkschaft der Polizei kämpfte schon früh gegen Kriegswaffen
Als der heutige Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, 1983 in Schleswig-Holstein in den Polizeidienst eintrat, hatten sich die Zeiten geändert. Dort wurde gerade das Maschinengewehr ausgesondert, auch die Handgranaten hatten ausgedient. Sprengmittel durften noch zum Sprengen von Türen oder ähnlichem genutzt werden, aber keine Explosivstoffe mehr gegen Menschen. Die GdP hatte schon in den 60er-Jahren eine erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen solche Waffen initiiert und weiterhin vehement gegen die Kriegswaffen bei der Polizei gekämpft.
Doch mit dem Terror in Paris, in Brüssel und in Berlin änderten sich die Sicherheitseinschätzungen. Bayern nennt im Entwurf für seine Reform sogar den Anschlag von Anis Amri auf den Weihnachtsmarkt in Berlin. Der Einsatz von Explosivmitteln soll in "Pervertierungsfällen" möglich sein, in denen etwa Lkw oder schwere Personenkraftwagen mit hoher Geschwindigkeit und brachialer Gewalt gegen eine Menschenmenge gerichtet werden.
"Hängen keine fünf Handgranaten an den Gürtel"
Experten in der Polizei fragen sich allerdings, ob für den Einsatz in solchen Szenarien nicht Handgranaten weit unter Polizeidienststellen verstreut werden müssten. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl erklärte dagegen der "Rhein-Neckar-Zeitung", es gehe lediglich um Spezialkräfte: "Wir hängen jetzt nicht jedem Streifenpolizisten fünf Handgranaten an den Gürtel."
Für die GdP sind aber auch schon die bisherigen Gesetze und Überlegung zu weitgehend. "Wir reden immer von einer Bürgerpolizei", sagt GdP-Chef Malchow zu t-online.de. "Wir stehen für eine zivile Polizei und wollen als Polizisten keine Kriegswaffen einsetzen. Wir lehnen deshalb die Ausweitung der Einsatzmittel auf Handgranaten ab."
Auch der GdP-Chef spricht von einer geänderten Sicherheitslage. "Wir akzeptieren nach den Ereignissen in Paris und Brüssel auch, dass wieder Gewehre eingeführt werden, um Angreifern über eine lange Distanz zu begegnen. Wir sehen aber nicht, dass die Polizei deshalb auch auf Handgranaten zurückgreifen sollte." Auftrag der Polizei sei, Personen angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. "Dass jemand dabei sterben kann, ist unvermeidlich. Aber bei Handgranaten haben wir ganz andere Bedingungen."
Musterpolizeigesetz mit Sogwirkung
Auf die GdP könnte jetzt Arbeit zukommen, wenn sie eine weitere Verbreitung von Handgranaten bei der Polizei verhindern will. In Bayern soll das neue Gesetz möglichst zum 25. Mai in Kraft treten. Und abseits der Öffentlichkeit arbeiten Experten der Innenministerien und der Deutschen Polizeihochschule an einem Musterpolizeigesetz. "Wir brauchen einheitliche Sicherheitsstandards in allen Bundesländern", hatte Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) im vergangenen Jahr den Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) für das Gesetz begründet.
Die frühere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erwartet von einem solchen Gesetz "Sogwirkung auf die Polizeigesetze der Bundesländer", wie sie in einem Gastbeitrag schreibt. Der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte erklärt, ein Bundesland benötige künftig schon gute Gründe, wenn es von den gemeinsamen Regelungen abweichen wolle.
In dem Musterpolizeigesetz geht es um schärfere Instrumente gegen Terror, nach t-online.de-Informationen auch um Explosivstoffe als Waffe. Sachsen-Anhalts Innenministerium, das 2018 den Vorsitz der Innenministerkonferenz (IMK) hat, bestätigt das indirekt: "Über eine Aufnahme von Explosivstoffen, die Frage der rechtlichen Einstufung und die Voraussetzungen für einen Einsatz wird sich die von der IMK beauftragte Arbeitsgruppe zu gegebener Zeit austauschen." Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) gibt zumindest öffentlich keine Richtung vor: Er wolle "der Diskussion auf Fachebene nicht vorgreifen". Anders als Gesetzesentwürfe entsteht das Mustergesetz ohne öffentliche Debatten.
- Eigene Recherchen
- Ausschreibung zur Beschaffung von u.a. Handgranaten in Thüringen
- Polizeigesetz Thüringen
- Polizeigesetz Baden-Württemberg
- Gesetzesbeschluss zum neuen Polizeigesetz Baden-Württemberg
- Entwurf neues Polizeiaufgabengesetz Bayern
- Beschluss der Innenministerkonferenz für ein Musterpolizeigesetz
- Leutheusser-Schnarrenberger zum Musterpolizeigesetz
- Flyer zu Handgranaten von Diehl Defense
- "Spiegel"-Bericht von 1970 zur Ausrüstung der Polizei mit KriegswaffenPolizeigesetz Berlin
- Polizeigesetz Brandenburg
- Polizeigesetz Bremen
- Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Hamburg
- Hessisches Gesetz über die Sicherheit und Ordnung
- Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-VorpommernPolizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz
- Saarländisches Polizeigesetz
- Sächsisches Polizeigesetz