Unter strengen Auflagen Karlsruhe erlaubt G20-Protestcamp in Hamburg
Ein großes Protestcamp von G20-Gegnern in Hamburg darf voraussichtlich starten – aber nur im von den Behörden erlaubten Rahmen. Das Bundesverfassungsgericht hob ein generelles Verbot des im Stadtpark geplanten Camps im Eilverfahren auf.
Geklagt hatte der Veranstalter des Protestlagers. Er hatte ursprünglich vom 30. Juni bis 9. Juli ein "Antikapitalistisches Camp" mit bis zu 3000 Zelten und 10 000 Teilnehmern aus aller Welt geplant. Es ist als Protest gedacht gegen das Gipfeltreffen der G20-Staats- und -Regierungschefs am 7. und 8. Juli in der Hamburger Messe.
Das Oberverwaltungsgericht der Hansestadt hatte eine Duldung des Camps Ende vergangener Woche kassiert und mit dem Schutz der Grünanlagen argumentiert. Diese Entscheidung hob das Bundesverfassungsgericht nun auf – allerdings unter Einschränkungen.
Verbot des Camps weiter möglich
Die Richter verpflichteten die Hamburger Behörden nicht zur uneingeschränkten Duldung. Sie können den Umfang des Camps beschränken, Auflagen verhängen und die Veranstaltung sogar an einen anderen Ort in der Stadt verlegen.
Das Gericht wies zusätzlich darauf hin, dass Sicherheitsbelange bislang gänzlich außen vor geblieben sind. Entscheidungen dazu blieben den Behörden unbenommen. "Ob und inwieweit sie das Protestcamp unter diesen Gesichtspunkten weiter beschränken oder auch untersagen können, ist nicht Gegenstand dieser Entscheidung."
Das Urteil lässt somit viele Fragen offen. Nicht entschieden ist etwa die Verfassungsbeschwerde der Veranstalter, inwieweit das Camp von der Versammlungsfreiheit geschützt ist. Das wird abschließend aber erst nach dem G20-Gipfel möglich sein.