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Sebastian Edathy droht Parteiausschluss


SPD "entsetzt und fassungslos"
Edathy droht Parteiausschluss

t-online, dpa, tom

Aktualisiert am 17.02.2014Lesedauer: 2 Min.
Die SPD forciert ein Parteiausschlussverfahren gegen Sebastian Edathy.Vergrößern des Bildes
Die SPD forciert ein Parteiausschlussverfahren gegen Sebastian Edathy. (Quelle: dpa-bilder)

Die SPD zieht Konsequenzen aus der Affäre um Sebastian Edathy. Nachdem der niedersächsische Politiker bereits von sich aus sein Bundestagsmandat zurückgegeben hat, will die Parteiführung nach "Spiegel Online"-Informationen auch Edathys Mitgliedsrechte in der SPD ruhen lassen. Am Ende könnte ein Parteiausschluss stehen.

SPD-Chef Sigmar Gabriel sprach sich bereits für ein Parteiausschlussverfahren gegen seinen Genossen Sebastian Edathy aus. Zunächst beschloss der Parteivorstand einstimmig, die Mitgliedsrechte Edathys ruhen zu lassen. Erst in der kommenden Sitzung soll über das weitere Vorgehen beraten werden.

Gabriel selbst ließ allerdings wenig Zweifel daran, welches Ziel er anstrebt: "Unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz sind Präsidium und SPD-Parteivorstand entsetzt und fassungslos über diese Handlungen und das Verhalten Sebastian Edathys", sagte der Parteichef auf einer Pressekonferenz im Anschluss an eine Präsidiumssitzung.

"Ausscheiden mehr als gerechtfertigt"

Dort hatte Gabriel nach "Spiegel Online"-Informationen für einen Ausschluss Edathys geworben und für diesen Vorschlag viel Zuspruch erhalten.

"Sein Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag war daher mehr als gerechtfertigt. Sein Handeln ist unvereinbar mit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag und passt nicht zur Sozialdemokratischen Partei Deutschlands", führte Gabriel weiter aus.

"Nicht zu rechtfertigendes Material"

Edathy habe eingeräumt, bei einem kanadischen Unternehmen Bildmaterial erworben zu haben, bei dem es sich offenbar "um Bilder unbekleideter Jugendliche" handele. Die Staatsanwaltschaft Hannover führt ein Verfahren wegen des Verdachts auf Besitz von kinderpornografischem Material.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand bestehen keine strafrechtlich relevanten Vorwürfe gegen Edathy. Es handele sich aber, so Gabriel, um "seltsames und nicht zu rechtfertigendes Material".

SPD steht massiv unter Druck

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will eine mögliche Verschärfung der Gesetze gegen Kinderpornografie in Deutschland prüfen. Eine Sprecherin Schwesigs verwies darauf, dass das so genannte "Posing" von Kindern in Deutschland verboten sei. Es werde nun dennoch geprüft, ob diese Regelungen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ausreichend seien.

Die SPD-Spitze steht wegen der Affäre Edathy derzeit massiv unter Druck, weil Informationen über die Ermittlungen, die der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) in einem vertraulichen Gespräch an Sigmar Gabriel weitergegeben hatte, sich weiterverbreiteten. Letztlich sah Friedrich sich zum Rücktritt gezwungen.

Gabriel nimmt Friedrich in Schutz

Gabriel nahm Friedrich dann auch zum wiederholten Mal in Schutz: "Mich über den damals bekannten Zusammenhang zwischen den Ermittlungen in Kanada und Sebastian Edathy zu informieren", so Gabriel, "war menschlich höchst anständig, aber nach meiner Überzeugung auch politisch plausibel und vertretbar."

Zum Zeitpunkt des Gesprächs zwischen Friedrich und Gabriel fanden Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD statt und die Sozialdemokraten standen vor wichtigen Personalentscheidungen.

SPD-Spitze will Edathy nicht informiert haben

Nach dem Rücktritt Friedrichs herrscht in der Union Unmut darüber, dass ein CSU-Minister zurücktreten musste, obwohl die ursprünglichen Vorwürfe einen SPD-Abgeordneten treffen. Gabriel zeigte Verständnis dafür, dies sei "wirklich nicht fair". Personelle Konsequenzen auf Seiten der Sozialdemokraten schließt er gleichwohl aus.

Gabriel betonte außerdem, dass Edathy nicht von der SPD-Spitze über die Ermittlungen informiert wurde. Vom Parteichef eingeweiht waren zunächst Thomas Oppermann und Frank-Walter Steinmeier. Die Ermittler hegen die Vermutung, dass der verdächtige Politiker vor einer Hausdurchsuchung Kenntnis über die Vorwürfe gegen ihn und die geplanten Ermittlungsschritte hatte.

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