Wahlentscheidung aus Karlsruhe Sitzt die Linke demnächst nicht mehr im Bundestag?
Paukenschlag in Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundestageswahl in Teilen Berlins für ungültig erklärt. Welche Folgen hat das?
Bei der Bundestagswahl 2021 ist es in Berlin zu verschiedenen Pannen im Wahlablauf gekommen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahl nun in Teilen für ungültig erklärt. Demnach muss die Wahl in 455 Wahlbezirken und den zugehörigen Briefwahlbezirken wiederholt werden. Mehr zum Urteil lesen Sie hier.
Doch welche Folgen ergeben sich aus der Karlsruher Entscheidung? t-online hat die drängendsten Fragen zusammengefasst:
Wann wird neu gewählt?
Es gilt eine Frist von 60 Tagen nach dem Urteil. Die Bundestagswahl 2021 wird in den betroffenen Berliner Wahlbezirken am 11. Februar wiederholt. Das Datum für die Teilwiederholung nannte Landeswahlleiter Stephan Bröchler in Karlsruhe. Den Termin will er noch heute offiziell im Amtsblatt veröffentlichen. Die Wiederholungswahl sei als Zweistimmenwahl durchzuführen, also mit Erst- und Zweitstimme, sagte die Vorsitzende Richterin, Doris König.
Welches Wahlrecht gilt?
Genau dasselbe, das auch im ersten Durchlauf 2021 galt. Das Bundesverfassungsgericht hat erst vor Kurzem entschieden, dass die zugrundeliegende Wahlrechtsreform von 2020 verfassungskonform war. Inzwischen wurde das Wahlgesetz zwar noch einmal reformiert. Das würde aber nicht bei der Wiederholungswahl angewendet.
Hat die Wiederholung Folgen für die Parteien – insbesondere für die Linke?
Wohl keine großen. Besonders die Linke musste zittern, weil sie zwei Direktmandate in Berlin erlangt hatte. Diese waren mit einem weiteren Direktmandat ausschlaggebend dafür, dass die Partei überhaupt in den Bundestag einziehen konnte, nachdem sie bei der Wahl 2021 unter die Fünfprozenthürde gefallen war. Drei gewonnene Direktmandate aber heben diese Klausel auf. Hätten die Linken eines davon verloren, wären sie nicht mehr im Bundestag vertreten.
Sowohl Gesine Lötzsch als auch Gregor Gysi aber hatten ihre Wahlkreise Lichtenberg und Treptow-Köpenick mit einem deutlichen Abstand gewonnen. Da dort nur wenige Wahlbezirke neu wählen müssen, scheint die Gefahr für die Partei gebannt. Das wiederum sichert die Mandate aller 39 Abgeordneten, die heute noch zur Linken gehören sowie derer, die inzwischen ausgetreten sind, darunter die Gruppe um Sahra Wagenknecht.
Linke erleichtert
Die Linke selbst äußerte sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Teilwiederholung der Bundestagswahl erleichtert. "Mit dem Urteil ist klar, dass wir im Bundestag bleiben und unsere Aufgabe als soziale Opposition weiter wahrnehmen werden", sagte der frühere Fraktionschef Dietmar Bartsch am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.
Wäre die Wahl ganz wiederholt worden, hätte sich ein anderes Szenario abgezeichnet: Dann hätte eines der Direktmandate verloren gehen können und mit ihm sämtliche Sitze der Linken und der Gruppe Wagenknecht, die 2021 über Listen vergeben wurden. Das bleibt der Partei nun erspart. "Damit ist eine kleine, aber wichtige Hürde genommen", sagte Bartsch. Der nächste Schritt sei nun die Anerkennung der 28 verbliebenen Linken-Abgeordneten als eigene Gruppe.
- Nachrichtenagentur dpa