Heizungsgesetz Fünf Ampel-Politiker verweigerten Zustimmung
Die Ampelkoalition hat mit großer Mehrheit das Heizungsgesetz durchgebracht. Doch nicht alle Abgeordneten stimmten mit Ja.
Das Heizungsgesetz ist beschlossen, aber komplette Einigkeit herrscht in der Ampel offenbar noch nicht. Zwar haben sich die Führungsspitzen von SPD, FDP und Grüne zusammengerauft und dem Bundestag einen Kompromiss vorgelegt. Doch fünf Abgeordnete der Ampelkoalition waren davon offenbar nicht überzeugt. Und: einige stimmten gar nicht ab.
Wie aus den offiziellen Abstimmungszahlen des Deutschen Bundestags hervorgeht, enthielten sich bei der FDP vier Abgeordnete, sechs nahmen gar nicht an der Abstimmung teil. Bei den Grünen gab es eine Enthaltung, fünf gaben keine Stimme ab. Nur bei der SPD stimmten alle für das Gesetz, die auch anwesend waren.
Bei den Abweichlern handelt es sich um:
- Bernhard Herrmann, Grüne
- Katja Adler, FDP
- Claudia Raffelhüschen, FDP
- Linda Teuteberg, FDP
- Gerald Ullrich, FDP
Teuteberg ist seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages. Sie wurde im April 2019 Generalsekretärin der FDP, musste aber im Jahr darauf bereits ihren Posten wieder räumen. Im politischen Berlin war gemunkelt worden, dass FDP-Chef Christian Lindner nicht mit ihrer Arbeit zufrieden gewesen sein soll.
Der Grüne Bernhard Herrmann hatte sich noch im Juni beim ersten Versuch, das Heizungsgesetz zu beraten, in seiner Rede für die damaligen Ampel-Vorschläge ausgesprochen. "Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt hin zum klimaneutralen Heizen bis 2045", sagte er damals laut Webseite der Grünen. Im sozialen Netzwerk X (vormals Twitter) hatte Herrmann das Abstimmungsergebnis gelobt: "Ein sehr wichtiger Schritt! Danke allen, die mit gerungen haben...", schrieb er. Auf die Fragen von Nutzern, warum er sich dann enthalten habe, gab es bis zum späten Abend keine Antwort.
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FDP-Mann: Gesetz war nicht notwendig
Der FDP-Abgeordnete Gerald Ullrich gab auf X die Gründe für seine Enthaltung bekannt. "Es gibt noch keine ausgearbeitete Förderkulisse und deshalb wissen die Bürger nicht, was tatsächlich an Kosten auf sie zukommt. Wir hätten den zweiten vor dem ersten Schritt machen müssen. Zuerst das kommunale Wärmegesetz, das kommt nun hinterher und könnte das Gesetz noch schwieriger machen, als es schon ist", schrieb er. Die Finanzierung der Kommunen in Bezug auf die Aufstellung der kommunalen Wärmeplanung stehe "noch in den Sternen". "Als Markwirtschaftler bin ich der Auffassung, dass dieses Gesetz nicht notwendig gewesen wäre", sagte Ullrich.
Trotzdem hatte es für die Koalition gereicht: 397 Abgeordnete stimmten für das umfangreiche Gesetzesvorhaben, 275 waren dagegen, fünf enthielten sich. Eine der Ja-Stimmen kam vom fraktionslosen Stefan Seidler, der für den Südschleswigschen Wählerverband im Parlament sitzt und die dänische und friesische Minderheit vertritt.
Gesetz soll 2024 in Kraft treten
Das neue Gebäudeenergiegesetz sieht im Kern vor, dass künftig jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das Gesetz soll Anfang 2024 in Kraft treten – aber unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Für Bestandsbauten soll eine kommunale Wärmeplanung der Dreh- und Angelpunkt sein, die schrittweise kommen soll.
Auf der Grundlage einer Wärmeplanung sollen Hausbesitzer entscheiden können, was sie machen – ob sie sich etwa an ein Wärmenetz anschließen lassen oder eine Wärmepumpe oder eine andere klimafreundlichere Heizung einbauen. Die kommunale Wärmeplanung soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. Das Gesetz dafür ist allerdings noch nicht beschlossen.
- bundestag.de: "Gesetzentwurf Gebäudeenergiegesetz" (Stand: 8.9.2023)
- x.com: Tweets von @G_UllrichFDP und @BHerrmann_
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa