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Deutschland: Bund & Länder einigen sich auf 49-Euro-Ticket und Gaspreisbremse


49-Euro-Ticket und Gaspreisbremse
Auf diese Entlastungen haben sich Bund und Länder geeinigt

Von t-online, dpa, csi, jro

Aktualisiert am 02.11.2022Lesedauer: 3 Min.
UKRAINE-CRISIS/GERMANY SCHOLZVergrößern des Bildes
Stephan Weil, Olaf Scholz und Hendrik Wüst: Vorab kündigte der Kanzler bereits eine Soforthilfe für Dezember an. (Quelle: Lisi Niesner/reuters)

Das 49-Euro-Ticket kommt, die Gaspreisbremse ebenso. Der Kanzler und die Ministerpräsidenten einigten sich auf Entlastungen und ein Finanzpaket für die Länder.

Im Oktober gab es keine Einigung – jetzt sprachen die Länderchefs mit Bundeskanzler Olaf Scholz noch einmal über die Entlastungen in der Krise. Diesmal gibt es Ergebnisse: Bund und Länder einigten sich auf zentrale Entlastungsvorhaben, außerdem auf mehr finanzielle Unterstützung für die Länder bei Nahverkehr und der Unterbringung von Flüchtlingen.

"Wir haken uns unter und wir lösen die Probleme unseres Landes gemeinsam", sagte Scholz. Die Verständigung zur Finanzierung von Entlastungsmaßnahmen sei sehr sorgfältig vorbereitet und dann zügig gefunden worden.

Auf diese Maßnahmen haben sich Bund und Länder geeinigt:

  • Der Bund spannt einen wirtschaftlichen Abwehrschirm von 200 Milliarden Euro auf.
  • Es wird ein 49-Euro-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr eingeführt. Es soll deutschlandweit gelten und möglichst zum 1. Januar eingeführt werden. Hier lesen Sie mehr dazu.
  • Der Bund führt eine Preisbremse für Gas und Fernwärme ein. Private Haushalte, aber auch kleine und mittlere Unternehmen erhalten so eine monatliche Entlastung, die sich an 80 Prozent des Verbrauchs im Vorjahreszeitraum bemisst. Bei der Industrie gilt eine Grenze von 70 Prozent. Für die Industrie soll die Bremse ab Januar gelten, für Privatkunden ab März.
  • Ab wann die Gaspreisbremse gilt, ist noch unklar. Nach den Worten von Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) plädierten die Bundesländer einstimmig dafür, dass die Gaspreisbremse früher als bisher geplant komme, da ansonsten eine Lücke im Januar bleibe, wo sie noch nicht gelte. Zuvor war von einer Einführung zum 1. März die Rede gewesen, in der Beschlussvorlage hieß es, eine Rückwirkung zum 1. Februar werde angestrebt.
  • Der Bund führt am 1. Januar 2023 eine Strompreisbremse ein. Als Preisobergrenze gilt dabei 40 Cent pro Kilowattstunde.
  • Strom- und Gaspreisbremse sollen zusammen mit anderen Regelungen umgesetzt werden, darunter eine Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne bei Stromproduzenten.
  • Eine Härtefallregelung soll finanzielle Belastungen ausgleichen, die von den Preisbremsen nicht ausreichend aufgefangen werden – auch für Haushalte mit Ölheizungen. In der Beschlussvorlage wurde zuvor die schwierige Lage von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen betont. Dafür sollen insgesamt 12 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Über eine Härtefallregelung für Firmen soll gesondert entschieden werden.
  • Mieterinnen und Mieter mit geringen Einkommen werden durch eine Absenkung der Einkommensgrenze für den Bezug von Wohngeld entlastet. Die Bezüge steigen um durchschnittlich 190 Euro pro Monat. Bund und Länder wollen sich die Kosten für die geplante Reform teilen.
  • Um der kalten Progression entgegenzuwirken, soll es Anpassungen bei den Steuersätzen geben: unter anderem beim Grundfreibetrag, dem Unterhaltshöchstbetrag oder dem Kindergeld.
  • Für eine Gruppe sollen die Entlastungen durch die Gaspreisbremse steuerpflichtig werden: Personen, die mit ihrer Einkommensteuer weiterhin den Solidaritätszuschlag entrichten. Hier können Sie nachlesen, welche Einkommensgrenzen für den Solidaritätszuschlag gelten.
  • Für die Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine stellt der Bund den Ländern für das Jahr 2022 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Im Jahr 2023 sollen die Mittel auf 2,75 Milliarden Euro steigen – 1,5 Millionen Euro für Ukraine-Flüchtlinge, 1,25 Millionen für Schutzsuchende aus anderen Ländern.

Scholz verkündete Soforthilfe für Gaskunden

Kanzler Scholz hatte bereits im Vorfeld eine weitere Entlastungsmaßnahme aus den Beratungen mit dem Bundeskabinett verkündet. Demnach übernimmt der Bund im Dezember die Abschlagszahlungen von Gaskunden. "Die Soforthilfe kommt!", twitterte der Bundeskanzler.

Die einmalige Entlastungszahlung erhalten Haushalte und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden zur Abfederung der hohen Gaspreise. Bestimmte Einrichtungen im Pflege- und Bildungsbereich und in der medizinischen Versorgung erhalten die Soforthilfe ebenfalls auch dann, wenn ihr Verbrauch höher ist.

Die Regierung übernahm damit einen der Vorschläge aus der Gas-Expertenkommission. Die Entlastungsmaßnahme soll Ende kommender Woche in den Bundestag eingebracht und anschließend auch vom Bundesrat beschlossen werden.

Verwendete Quellen
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