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Puigdemonts drohende Auslieferung: "30 Jahre Haft – das ist ungeheuerlich"


Puigdemonts drohende Auslieferung
"30 Jahre Haft – das ist ungeheuerlich"

t-online, Sara Orlos

26.03.2018Lesedauer: 3 Min.
Carles Puigdemont spricht zu Anhängern: Der ehemalige katalanische Regionalpräsident wurde vergangenen Sonntag in Deutschland festgenommen.Vergrößern des Bildes
Carles Puigdemont spricht zu Anhängern: Der ehemalige katalanische Regionalpräsident wurde vergangenen Sonntag in Deutschland festgenommen. (Quelle: Matthias Oesterle/dpa-bilder)

Der ehemalige Präsident Kataloniens, Carles Puigdemont, ist am Sonntag in Deutschland festgenommen worden. Über die Auslieferung an Spanien wird ein deutsches Gericht entscheiden. Im Gespräch mit t-online.de erklärt ein Experte, unter welchen Umständen

Grundlage für die Festnahme des katalanischen Ex-Präsidenten in Deutschland war ein europäischer Haftbefehl. Carles Puigdemont werden in Spanien unter anderem Rebellion, Unterschlagung öffentlicher Gelder und Auflehnung gegen die Staatsgewalt vorgeworfen. Bei einer Auslieferung nach Spanien drohen ihm dort bis zu 30 Jahre Haft. Wir haben Staatsrechtler Christoph Degenhart zu dem Fall befragt.

Prof. Dr. Christoph Degenhart ist Staats- und Verwaltungsrechtler. Er war Prozessvertreter in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, dem Bundesverwaltungsgericht und den Verfassungsgerichten der Länder. Er lehrte unter anderem an der Universität Leipzig. Zudem engagiert er sich bei der katalanischen Fachzeitschrift “Revista catalana de dret public“.

Herr Degenhart, Carles Puigdemont wurde in Deutschland in der Nähe von Schleswig festgenommen. Nun fordert Spanien die Auslieferung. Was sind die nächsten rechtlichen Schritte?

Jetzt ist erstmal die deutsche Justiz gefragt. Er wird dem Amtsgericht vorgeführt und schließlich muss dieses entscheiden, ob er in Auslieferungshaft genommen wird. Über die Auslieferung entscheidet auf Antrag des Generalstaatsanwalts das örtlich zuständige Oberlandesgericht von Schleswig-Holstein. Dieses prüft, ob die Auslieferungsvoraussetzungen vorliegen. Letztlich kann auch das Bundesverfassungsgericht angerufen werden.

Unter welchen Voraussetzungen kann Puigdemont ausgeliefert werden?

Für die Auslieferung gelten einige Voraussetzungen: Entweder das Delikt, weshalb die Verfolgung stattfindet, fällt in eine der Kategorien von besonders schweren Delikten, die im europäischen Rahmenbeschluss enthalten sind. Oder, wenn nicht, dann ist die Voraussetzung, dass Strafbarkeit in beiden Ländern vorliegt. In diesem Fall in Deutschland und Spanien.

Die Voraussetzung ist, dass die Vorwürfe der Rebellion, die Unterschlagung öffentlicher Gelder und die Auflehnung gegen die Staatsgewalt auch in Deutschland strafbar sind. Wird diese Voraussetzungen erfüllt?

Im Fall Puigdemont wird der Tatbestand der Rebellion geltend gemacht. Einen solchen Tatbestand haben wir so in Deutschland nicht. Es könnte unter Umständen der Tatbestand des Hochverrats in Frage kommen. Dafür wäre aber Voraussetzung, dass die entsprechenden Bestrebungen um die Unabhängigkeit Kataloniens mit Gewalt oder durch Drohung verfolgt wurden. Das war jedoch bei Puigdemont nach Einschätzung spanischer Juristen nicht der Fall.

Gegen den katalanischen Ex-Regierungschef wird in Spanien wegen des Unabhängigkeitsreferendums ermittelt. In diesem forderte die Regionalregierung die Unabhängigkeit Kataloniens. Das spanische Verfassungsgericht hatte die Abstimmung als rechtswidrig erklärt, da die spanische Verfassung keine Abstimmungen über die Unabhängigkeit einer autonomen Gemeinschaft vorsieht. Unmittelbar nach Puigdemonts Amtsenthebung im Oktober 2017 hatte er sich nach Brüssel abgesetzt, um der spanischen Justiz zu entgehen.

Ein weiterer Vorwurf gegen den ehemaligen Präsidenten ist die Auflehnung gegen die Staatsgewalt. Gilt dieser Tatbestand in Deutschland?

Die Auflehnung gegen die Staatsgewalt ist ein Straftatbestand, der an autoritäre Zeiten erinnert. Er gilt in dieser Form in Deutschland auch nicht. Man könnte eventuell den schweren Landfriedensbruch als vergleichbaren Tatbestand nennen. Dieser setzt jedoch ebenso gewaltsames Handeln voraus. Deshalb wäre eine Auslieferung nicht gerechtfertigt.

Kann Puigdemont somit wegen der Unterschlagung öffentlicher Gelder ausgeliefert werden?

Die Unterschlagung öffentlicher Gelder ist ein Tatbestand, der in beiden Ländern gilt. Er könnte ausschließlich wegen dieses Tatbestandes verfolgt und ausgeliefert werden. Ich denke aber, die Unterschlagung hat so nicht stattgefunden. Es liegt somit nichts vor, was eine Auslieferung rechtfertigen könnte.

Welche Hindernisse stehen der Auslieferung noch im Weg?

Eine Auslieferung ist auch dann unzulässig, wenn ernstliche Anhaltspunkte für eine Verfolgung aus politischen Gründen vorliegen. Nach § 6 Abs. 2 Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) ist die Auslieferung nicht zulässig, wenn ernstliche Gründe für die Annahme bestehen, dass der Verfolgte im Fall seiner Auslieferung wegen seiner politischen Anschauungen verfolgt oder bestraft werden kann.

Denken Sie persönlich, Deutschland wird Puigdemont nach Spanien ausliefern?

Niemand weiß, wie die Gerichte entscheiden werden. Ich könnte mir vorstellen, dass es nur unter einschränkenden Voraussetzungen zu einer Auslieferung kommt. Das bedeutet eine Auslieferung mit der Maßgabe, dass die Anklage sich nicht auf die politischen Delikte wie Rebellion erstrecken darf, sondern ausschließlich auf den Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder.

Falls es dennoch zur Auslieferung kommt: Wann müsste Puigdemont ausgeliefert werden?

Die Auslieferung muss innerhalb von 60 Tagen vollzogen werden. In Sonderfällen kann die Frist um 30 Tage verlängert werden.

Warum konnte er sich unter anderem in Belgien über längere Zeit frei bewegen und wurde in Deutschland festgenommen?

Die spanische Justiz hat den Haftbefehl Anfang Dezember 2017 zurückgezogen. Am Freitag vor der Festnahme in Deutschland wurde erneut ein EU-Haftbefehl gegen Puigdemont erlassen.

Nach einer Auslieferung sollen dem katalanischen Ex-Präsidenten in Spanien für Rebellion 30 Jahre Haft drohen. Wie wahrscheinlich ist es, dass dieses Urteil gefällt wird?

30 Jahre Haft, das ist ungeheuerlich. Dieses Gesetz stammt wohl aus vordemokratischer Zeit. Diese Haftstrafe wäre meines Erachtens vollkommen unverhältnismäßig. Ob die spanische Justiz ein solches Urteil fällen wird, ist schwer einzuschätzen. Bisher hat sie wenig Augenmaß gezeigt.

Vielen Dank für das Gespräch.

1940 wurde schon einmal ein ehemaliger katalanischer Ministerpräsident von Deutschland an Spanien ausgeliefert. Lluís Companys wurde von der Gestapo verhaftet und an Spanien ausgeliefert. Nach Gefangenschaft und Folter unter der Franco-Diktatur wurde er Anfang Oktober nach Barcelona gebracht und am 14. Oktober 1940 von einem Sondergericht in einem eintägigen Schnellverfahren zum Tode verurteilt.

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