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Landgericht München kippt Verordnung zur Mietpreisbremse


"Nicht nachvollziehbar"
Landgericht München kippt Verordnung zur Mietpreisbremse

Von afp
06.12.2017Lesedauer: 1 Min.
Wohnung zu vermietenVergrößern des BildesWohnung zu vermieten. (Symbolfoto) (Quelle: Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa)
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Das Landgericht München hat die bayerische Mitpreisbremsenverordnung für unwirksam erklärt. Dem am Mittwoch ergangenen Urteil zufolge ist die Verordnung wegen Formfehlern unwirksam.

Demnach hat es die Landesregierung versäumt, in der Verordnung jene Gemeinden zu bestimmen, in welchen ein angespannter Wohnungsmietmarkt besteht. Zudem müsse für die Gemeinden einschließlich München erkennbar sein, aus welchen Gründen sie in die Mieterschutzverordnung aufgenommen wurden.

Das Gericht betonte zunächst, dass die bundesgesetzlichen Regelungen zur Einführung der Mietpreisbremse mit dem Grundgesetz vereinbar sind und nicht gegen die Eigentumsgarantie der Vermieter verstoßen. Es gebe auch keinen Zweifel daran, dass "in München ein angespannter Wohnungsmietmarkt" vorliegt, der grundsätzlich die Einführung einer Mietpreisbegrenzung bei Neuabschluss von Mietverträgen rechtfertige.

Allerdings müssen laut dem rechtskräftigen Urteil von der Landesregierung in einer Mietpreisbremsenverordnung die einzelnen Gemeinden bestimmt werden. Die Verordnung müsse zudem in ihrer Begründung für die betreffenden Kreise erkennen lassen, "aus welchen Gründen das jeweilige Gebiet in die Mieterschutzverordnung aufgenommen" worden sei.

Dem werde die bayerische Verordnung nicht gerecht, hieß es weiter. Für den Bürger sei nicht nachvollziehbar, mit welchem Gewicht welcher Indikator gewertet worden und weshalb die Landeshauptstadt München in die Verordnung aufgenommen worden sei. Der festgestellte Formverstoß führt nach der Entscheidung des Landgerichts insgesamt zur Unwirksamkeit der im Januar 2016 erlassenen Verordnung.

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