Abschiebung unrechtmäßig BAMF muss abgeschobenen Afghanen zurückholen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss einen abgeschobenen Afghanen nach Deutschland zurückholen. Ein Gericht urteilte, dass der Mann niemals abgeschoben werden durfte.
Die Aufforderung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, den Mann nach Deutschland zurückzuholen, sei an das BAMF ergangen, sagte ein Justizsprecher. Zuvor hatte unter anderem das "Schwäbische Tagblatt" über den Fall berichtet.
Der Flüchtling war über Bulgarien nach Tübingen gekommen und hatte am 8. Juni Asyl beantragt. Aus Sicht des BAMF ist das EU-Land Bulgarien und nicht Deutschland für den Mann zuständig. Der 23-Jährige wurde deshalb im September dorthin abgeschoben. Das sei falsch gewesen und müsse rückgängig gemacht werden, sagte der Gerichtssprecher. Eine in Sigmaringen anhängige Klage des Mannes gegen seine Abschiebung habe aufschiebende Wirkung - er hätte also nicht abgeschoben werden dürfen.
Bevor der Flüchtling im Oktober aus Bulgarien zurückgeholt werden konnte, flogen ihn die dortigen Behörden allerdings nach Afghanistan aus. "Ob er freiwillig nach Kabul reiste oder nicht, ist durchaus offen", sagte der Gerichtssprecher. Es gehe jetzt darum, dass das Bundesamt den Mann zurückhole.