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Hartz IV: Bundeskabinett beschließt neue Regelsätze


Hartz-IV-Sätze stiegen
Bundeskabinett beschließt neue Regelsätze

Von afp
06.09.2017Lesedauer: 1 Min.
Der monatliche Regelsatz für alleinstehende Langzeitarbeitslose soll zum 1. Januar 2018 von 409 Euro auf 416 Euro angehoben werden.Vergrößern des Bildes
Der monatliche Regelsatz für alleinstehende Langzeitarbeitslose soll zum 1. Januar 2018 von 409 Euro auf 416 Euro angehoben werden. (Quelle: Symbolbild/Sebastian Kahnert/dpa-bilder)

Das Bundeskabinett hat eine Erhöhung der Regelsätze für Hartz IV beschlossen. Damit reagiert die Regierung auf steigende Preise und Gehälter.

Der Regelsatz für alleinstehende Langzeitarbeitslose soll zum 1. Januar 2018 von 409 Euro auf 416 Euro angehoben werden. Die Grundsicherung für Paare soll von 368 Euro auf 374 Euro pro Partner steigen. Die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2018 sieht auch höhere Sätze für Kinder aus Hartz-IV-Haushalten vor: Bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres werden künftig 240 Euro statt 237 Euro im Monat gezahlt.

Die Grundsicherung für Kinder im Alter von sieben bis 14 Jahren erhöht sich um fünf Euro auf 296 Euro. Der Satz für Jugendliche unter 18 Jahren soll ebenfalls um fünf Euro auf 316 Euro angehoben werden. Nichterwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern wohnen, erhalten ab Januar 332 Euro statt 327 Euro. Dieser Satz gilt auch für erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen.

Neuberechnung berücksichtigt Anstieg von Preisen und Gehältern

Die Neuberechnung der Regelsätze beruht auf einem Index, der den Anstieg von Preisen und Gehältern berücksichtigt. Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) erklärte, dass die Anpassung "nach einem klaren und transparenten Mechanismus" erfolge. Das deutsche System der Grundsicherung sei "leistungsstark und sucht seinesgleichen in Europa und der Welt".

Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Voraussichtlich wird sich die Länderkammer Anfang November damit befassen.

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