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Volksverhetzung: 88-Jährige muss ins Gefängnis


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Wegen erneuter Volksverhetzung
88-Jährige muss ins Gefängnis

dpa

28.08.2017Lesedauer: 1 Min.
Ursula Haverbeck wurde wegen Leugnung des Holocaust verurteilt.Vergrößern des Bildes
Ursula Haverbeck wurde wegen Leugnung des Holocaust verurteilt. (Quelle: Carmen Jaspersen/dpa-bilder)
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Ursula Haverbeck ist in Verden wegen erneuter Volksverhetzung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Holocaust-Leugnerin vertritt öffentlich die Meinung, dass unter anderem in den Konzentrationslagerin keine Menschen vergast wurden.

In dem Berufungsverfahren hatte die Staatsanwaltschaft zuvor zweieinhalb Jahre Haft gefordert, wie die Gerichtssprecherin mitteilte. Die Verteidigung der 88-Jährigen wollte einen Freispruch. Das Urteil vom Montag ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision beim Oberlandesgericht möglich.

Haverbeck hatte Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Verden vom vergangenen November eingelegt. Damals war sie wegen Volksverhetzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Hintergrund des damaligen Urteils waren mehrere Beiträge Haverbecks in der in Verden herausgegebenen Zeitschrift "Stimme des Reiches". Darin stellte sie den Holocaust in Abrede. Mehrfach betonte sie, dass das Konzentrationslager Auschwitz kein Vernichtungslager gewesen sei, sondern ein Arbeitslager. Das Landgericht Verden sah nun Volksverhetzung in acht Fällen als bewiesen an.

Haverbeck wurde schon mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt. Nach ihrer Ansicht wurden im Konzentrationslager Auschwitz keine Menschen vergast. Aus Sicht der Verteidigung sind ihre Äußerungen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt.

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