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Was unterscheidet Flüchtlinge, Migranten und Asylbewerber?


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Anerkannt oder geduldet
Was unterscheidet Flüchtlinge und Asylbewerber?

Henning Seelmeyer, t-online.de

Aktualisiert am 11.08.2017Lesedauer: 2 Min.
65,6 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht. Das sind fast doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren.Vergrößern des Bildes
65,6 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht. Das sind fast doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren. (Quelle: Antonio Bat/epa/dpa)

Flüchtling, Migrant, Asylbewerber – im Alltagsgebrauch werden diese Begriffe oft verwechselt. Dass sogar Politiker sie nicht immer präzise verwenden, bewies jüngst Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU), der Migranten und Asylbewerber in einen Topf warf. Damit Ihnen das nicht passiert, erklären wir hier die wichtigsten Begriffe rund um die Zuwanderung.

Nach Angaben der UNO Flüchtlingshilfe sind 65,6 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht. Die meisten Flüchtlinge kommen aus Syrien, Südsudan, dem Jemen und dem Irak. Laut Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde fast die Hälfte der Asylanträge in Deutschland im ersten Halbjahr 2017 von Menschen aus Syrien, dem Irak und Afghanistan gestellt.

Wer gilt als Migrant?

Als Migrant gilt, wer innerhalb eines Landes oder über Staatsgrenzen hinweg an einen anderen Ort zieht. Genau genommen sind demnach auch Flüchtlinge Migranten. Meistens ist allerdings von Migration die Rede, wenn jemand aus eigenem Antrieb das Land verlässt. Ein Grund dafür kann die Aussicht auf eine bessere wirtschaftliche Perspektive sein.

Wer gilt als Asylbewerber?

Das Recht auf Asyl ist im Grundgesetz geregelt. Asyl steht allen Menschen zu, die politisch verfolgt werden. Das bedeutet, dass sie vom Heimatstaat so stark ausgegrenzt werden, dass ihre Menschenwürde verletzt wird. Allgemeine Notsituationen wie ein bewaffneter Konflikt oder Armut berechtigen nicht zu Asyl.

Das BAMF entscheidet über einen Asylantrag. Wird ihm stattgegeben, dann wird der Asylbewerber zu einem Asylberechtigten mit einem Aufenthaltsrecht für zunächst drei Jahre und mit einer Arbeitserlaubnis.

Wer gilt als Flüchtling?

Umgangssprachlich werden Menschen, die vor Krieg, Hunger oder wirtschaftlichen Zwängen nach Deutschland fliehen, als Flüchtlinge bezeichnet. Juristisch gesehen ist ein Flüchtling allerdings nur jemand, der unter die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention fällt. Als Flüchtling anerkannt werden demnach nicht nur politisch Verfolgte, sondern auch Menschen, die durch nichtstaatliche Parteien oder Organisationen verfolgt werden aufgrund ihrer

  • Rasse,
  • Nationalität,
  • politischen Überzeugung,
  • Religiosität oder ihrer
  • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe.

Ein Flüchtling hat das Recht auf Schutz in einem anderen Land. Ob einem geflohenen Menschen Schutz in Deutschland gewährt wird, prüft ebenfalls das BAMF.

Was ist subsidiärer Schutz?

Für Menschen, die nicht als Flüchtling anerkannt werden und auch kein Asyl erhalten, gibt es noch die Möglichkeit des subsidiären – also des vorübergehenden – Schutzes. Der Aufenthaltsstatus wird Menschen gewährt, denen im Heimatland Folter, die Todesstrafe oder große Gefahr durch einen bewaffneten Konflikt drohen. Subsidiär Schutzberechtigte erhalten zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr und dürfen eine Arbeit aufnehmen.

Wann wird eine Duldung ausgesprochen?

Wer keine Aufenthaltserlaubnis bekommt, muss das Land wieder verlassen. Ausreise oder Abschiebung sind aber nicht immer möglich. Gründe dafür können fehlende Ausweisdokumente oder Reiseunfähigkeit aufgrund von Krankheiten sein. So lange, wie die Betroffenen nicht ausreisen oder abgeschoben werden können, werden sie geduldet. Eine Duldung kann für wenige Tage oder einige Monate ausgestellt werden. Sie kann jederzeit aufgehoben werden.

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