Staatsanwaltschaft ist sicher NSU-Unterstützer "als Mordhelfer überführt"
Die Bundesanwaltschaft hält die Anklage gegen die mutmaßlichen Rechtsterroristen Ralf Wohlleben und Carsten S. "in vollem Umfang" für bestätigt. Das hat die Behörde beim NSU-Prozess in München erklärt.
Wohlleben und S. seien durch die Beweisaufnahme der Beihilfe zum Mord in neun Fällen überführt, sagte Oberstaatsanwalt vor dem Münchner Oberlandesgericht am Montag. Die Anklage hielt dort den vierten Tag in Folge ihr Plädoyer.
Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft steht fest, dass Wohlleben und S. einst eine Waffe mit Schalldämpfer (Typ "Ceska") für die untergetauchten mutmaßlichen Rechtsterroristen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe beschafft haben.
Mit der Waffe soll die Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" zwischen 2000 und 2006 neun Kleinunternehmer erschossen haben. Die Opfer waren türkischer und griechischer Herkunft.
"Dem Auftrag verpflichtet gefühlt"
Wohlleben und S. hätten die "naheliegende Möglichkeit" erkannt, dass die Pistole benutzt werden würde, um damit Menschen nichtdeutscher Herkunft zu erschießen, betonte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten.
Die zwei Angeklagten hätten die Waffe damals beschafft, weil sie sich dem Auftrag der drei Untergetauchten "unbedingt verpflichtet" fühlten. Die Bundesanwaltschaft beendet ihr Plädoyer nach der Sommerpause des Gerichts. Ein Urteil im NSU-Prozess wird für Oktober erwartet.