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Türkei: Bundesregierung würde Referendum für Todesstrafe verbieten


Klare Ansage an Erdogan
Bundesregierung schließt Todesstrafen-Referendum in Deutschland aus

Von dpa, pdi

Aktualisiert am 06.05.2017Lesedauer: 2 Min.
Ein Türke gibt am 09.04.2017 in Dortmund (Nordrhein-Westfalen) in einem Wahllokal seine Stimme zum türkischen Referendum ab.Vergrößern des BildesEin Türke gibt am 09.04.2017 in Dortmund (Nordrhein-Westfalen) in einem Wahllokal seine Stimme zum türkischen Referendum ab. (Quelle: Ina Fassbender/dpa)

SPD-Kanzlerkandidat Schulz legt vor, die Bundesregierung legt nach: Sie stimmen Recep Tayyip Erdogan darauf ein, dass die in Deutschland lebenden Türken hier nicht über die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei abstimmen könnten.

Die Bundesregierung würde in Deutschland ein von Ankara veranlasstes Referendum über die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei untersagen. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Freitag in Berlin: "Es ist politisch nicht vorstellbar, dass wir einer solchen Abstimmung in Deutschland über eine Maßnahme, die unserem Grundgesetz und europäischen Werte klar widerspricht, zustimmen würden."

Schulz und Gabriel sprechen sich ab

Zuvor hatte SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz dem "Spiegel" gesagt: "Falls die türkische Regierung wirklich ein Referendum über die Einführung der Todesstrafe durchführen sollte, muss klar sein: Eine solche Abstimmung darf unter den in Deutschland lebenden Türkinnen und Türken nicht stattfinden." Es könne in Deutschland nicht über ein Instrument abgestimmt werden, das den Werten und der Verfassung des Landes widerspreche. Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes erklärte, die Position sei mit Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) abgestimmt.

Seibert sagte: "Wenn ein anderer Staat hier in Deutschland in seinen Botschaften oder in seinen Konsulaten Wahlen oder Abstimmungen durchführen will, dann ist das genehmigungspflichtig." Derzeit gebe es keinen solchen Antrag aus der Türkei. Deshalb sei das eine hypothetische Frage, die er üblicherweise nicht beantworte.

"Können Genehmigung verweigern"

In diesem Fall betonte er aber: "Es gibt keine Pflicht, einem solchen Antrag zuzustimmen. Das heißt, die Bundesregierung kann ihre Genehmigung auch verweigern. Sie kann eine Abstimmung hier in Deutschland untersagen. (...) Ich gehe davon aus, dass wir unsere rechtlichen Mittel, so etwas zu untersagen, ausschöpfen würden."

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Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte die Todesstrafe während seiner Zeit als Regierungschef 2004 abschaffen lassen. Nach dem Putschversuch vom vergangenen Jahr brachte er mehrfach ihre Wiedereinführung ins Spiel, hierzu regte er ein Referendum an. Zuletzt konnten die in Deutschland lebenden, wahlberechtigten Türken über die Einführung des Präsidialsystems in der Türkei abstimmen. Die Mehrheit der Wähler stimmte für Erdogans Pläne.

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