Vergewaltigungsparagraph reformiert Bundesregierung verschärft das Sexualstrafrecht
Mit einer Verschärfung des Sexualstrafrechts will die Bundesregierung Lücken in der Gesetzgebung schließen. Vor allem für Vergewaltigungsopfer soll es künftig einfacher werden, eine Bestrafung des Täters zu erreichen.
Die vom Kabinett beschlossene Neuregelung sei ein "wichtiger Schritt zur Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Künftig soll nicht einvernehmlicher Sex bereits dann als Vergewaltigung gelten, wenn das Opfer lediglich mündlich seine Zustimmung dazu verweigert, aber keinen körperlichen Widerstand geleistet hat.
"Inakzeptable Schutzlücken"
Bei sexueller Nötigung und Vergewaltigung habe es bislang "inakzeptable Schutzlücken" gegeben, erklärte Maas. Es müsse alles getan werden, Frauen besser vor sexueller Gewalt zu schützen. Wenn sich ein Opfer beispielsweise aus Furcht vor weiterer Gewalt einem Übergriff nicht handgreiflich widersetze, so habe dieser bisher nicht als Straftat geahndet werden können.
"Es ist höchste Zeit, dass sich das ändert", betonte Maas. Die Neuregelung werde nun "tatsächlichen Situationen, in denen die meisten Übergriffe stattfinden" gerecht. Das Gesetz soll Strafen für solche sexuelle Übergriffe ermöglichen, bei denen der Täter ein Überraschungsmoment oder eine Einschüchterungssituation ausnutzt.