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Angst vor Terror: Das passiert in Deutschland im Ausnahmezustand


Angst vor islamistischem Terror
Das passiert in Deutschland im Ausnahmezustand

Von t-online
Aktualisiert am 19.11.2015Lesedauer: 3 Min.
Die Polizeipräsenz wurde in Deutschland schon erhöht. Die Ausrufung des Notstandes hätte drastischere Folgen.Vergrößern des Bildes
Die Polizeipräsenz wurde in Deutschland schon erhöht. Die Ausrufung des Notstandes hätte drastischere Folgen. (Quelle: dpa-bilder)

Seit dem Terroranschlag in Paris vom vergangenen Freitag gilt in Frankreich der Ausnahmezustand. Der Staat kann die Rechte seiner Bürger massiv einschränken und Maßnahmen ergreifen, die sonst undenkbar wären. Was würde in Deutschland in einem ähnlichen Fall passieren?

Einen Ausnahmezustand, wie ihn Frankreich jetzt verhängt hat, gibt es in Deutschland nicht. Die Grundrechte sind hierzulande ein hoch geschütztes Rechtsgut und gelten auch nach einem Terroranschlag weiter, können aber eingeschränkt werden.

Kein Ausnahmezustand in Deutschland

In Frankreich greifen im Ausnahmezustand unter anderen folgende Maßnahmen: Die Schließung der Landesgrenzen inklusive umfassender Grenzkontrollen, Ausgangssperren, Versammlungsverbote, die Schließung von Veranstaltungsorten oder Hausarrest für "Gefährder". In Deutschland ist dies in der Form nicht möglich.

Aber auch in Deutschland besteht die Möglichkeit, auf extreme Bedrohungs-Situationen zu reagieren. Die Grundlage für diese Maßnahmen sind in den sogenannten Notstandsgesetzen geregelt. Was bedeutet das genau?

Diese Grundrechte können eingeschränkt werden

Der Staat kann mit den Notstandsgesetzen Grundrechte zeitweilig einschränken, so das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG). Er darf dann Briefe oder Emails lesen, aber auch Telefonate abhören - ohne dass es dem Betroffenen mitgeteilt werden muss.

Auch die Freizügigkeit (Art. 11 GG) darf eingeschränkt werden. Normalerweise dürfen sich Bundesbürger frei im Land bewegen, ihren Wohn- und Aufenthaltsort selbst bestimmen und jederzeit in die Bundesrepublik einreisen.

Einsatz der Bundeswehr

Die Notstandsgesetze ermächtigen den Staat, die Bundeswehr innerhalb Deutschlands einzusetzen. Beispiele aus der Vergangenheit sind Naturkatastrophen wie das schwere Hochwasser 2013.

Zur Terrorbekämpfung darf die Bundeswehr allerdings nicht eingesetzt werden. Das Grundgesetz sieht nur den Einsatz gegen die "Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer" vor, also im Prinzip bei bürgerkriegsähnlichen Zuständen.

Schränkt der Notstand die Pressefreiheit ein?

Nein! Jegliche Zensur ist laut Grundgesetz verboten. So auch eventuelle staatliche Instanzen oder Verfahren, die geeignet wären, die Presse oder deren Veröffentlichungen zu kontrollieren oder zu überwachen.

Sicherstellungsgesetze erlauben auch Beschlagnahmung

In den Bereich der Notstandsgesetze gehören diverse "Sicherstellungsgesetze". So könnten beispielsweise Lebensmittel oder landwirtschaftliche Produkte beschlagnahmt werden, damit die Bevölkerung weiterhin versorgt werden kann. Aber auch Baumaschinen sowie anderweitig geeignetes Material, das zur Gefahrenabwehr nötig ist

Fünf konkrete Arten von Notstand

  • Verteidigungsfall: Deutschland wird angegriffen und muss sich entsprechend verteidigen. Von Krieg ist die Rede, wenn ein Staat einen anderen angreift. Der Angriff einer terroristischen Vereinigung wäre demnach kein Krieg.
  • Spannungsfall: Dieser ist die Vorstufe des Verteidigungsfalls und löst eine Erhöhung der Militärischen Alarmstufe und eventuell das Inkraftsetzen des Notstandes aus.
  • Innerer Notstand: Als inneren Notstand definiert der Gesetzgeber "eine drohende Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes". Aber auch Naturkatastrophen oder ein besonders schweres Unglück. Hier wäre auch der Terrorismus anzusiedeln.
  • Katastrophenfall: Damit sind vor allem Großschadenslagen gemeint, die besondere Maßnahmen erfordern. Großflächige Hochwasserereignisse wie im Jahre 2013 zählen dazu. Der Katastrophenfall ist in Deutschland eine politische Entscheidung. Der Notstand ist in der Regel regional begrenzt.
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung: Zur "Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung in sonstigen Fällen von besonderer Bedeutung" können ebenfalls Notstandsgesetze genutzt werden. Auch hier kann der Terrorismus eine Rolle spielen.

Wer entscheidet über den Notstand?

Im Verteidigungsfall und im Spannungsfall obliegt die Entscheidung dem Bundestag mit Zustimmung und Mitwirkung des Bundesrates.

Beim inneren Notstand entscheiden die politischen Gremien des jeweils betroffenen Bundeslandes, wenn nur dieses einzelne Land von dem Notstand betroffen ist. Sind mehrere Bundesländer oder die gesamte Bundesrepublik betroffen, greift wiederum die Zuständigkeit der Bundesregierung.

Der Katastrophenfall wird vor allem von den zuständigen Instanzen der betroffenen Region entschieden.

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