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Steuerentlastung für Familien und Arbeitnehmer


Bundestagsbeschluss
Steuerentlastung für Familien und Arbeitnehmer

Von dpa
18.06.2015Lesedauer: 2 Min.
Leichte Steuerentlastungen für Arbeitnehmer und Familien beschlossen.Vergrößern des Bildes
Leichte Steuerentlastungen für Arbeitnehmer und Familien beschlossen. (Quelle: Imago / Simon)

Um der so genannten "Kalten Progression" entgegenzuwirken, hat der Bundestag kleinere Steuerentlastungen beschlossen. Davon sollen vor allem Arbeitnehmer und Familien profitieren. In trockenen Tüchern ist das Vorhaben aber noch nicht.

Mit den Stimmen der Koalition und bei Enthaltung der Opposition wurde ein entsprechendes Entlastungs- und Familienpaket beschlossen, das den Staat mehr als fünf Milliarden Euro kostet. Es sieht eine Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds sowie des Kinderzuschlags vor. Zudem werden schleichende Steuererhöhungen eingedämmt. Stärker entlastet werden sollen auch Alleinerziehende.

Für den Einzelnen ergibt sich unterm Strich im Monat ein einstelliges oder ein niedriges zweistelliges Einnahmeplus. Zustimmen muss aber noch der Bundesrat. Zuletzt hatten einige Länder eine Kompensation der Einnahmeausfälle durch den Bund gefordert.

Entlastungsbeitrag deutlich angehoben

Die eigentlich schon für 2014 verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Kinderfreibetrags hat die Koalition ausgeklammert. Die Bundesregierung macht sich damit aus Sicht von Steuer- und Rechtsexperten rechtlich angreifbar.

Das Paket im Einzelnen: Der Grundfreibetrag steigt in diesem Jahr von 8354 auf 8472 Euro. Im kommenden Jahr wird er auf 8652 Euro angehoben. Der Kinderfreibetrag wird 2015 um 144 Euro auf 4512 Euro erhöht, 2016 dann auf 4608 Euro im Jahr. Das monatlich gezahlte Kindergeld wird rückwirkend ab Januar um 4 Euro und ab 2016 nochmals um weitere 2 Euro je Kind und Monat angehoben.

Mit dem Kinderzuschlag für Geringverdiener soll verhindert werden, dass sie zusätzlich zum Einkommen noch Hartz-IV-Leistungen beziehen müssen. Er steigt um 20 auf 160 Euro. Für Alleinerziehende steigt der Entlastungsbeitrag erstmals seit 2004 - und das rückwirkend ab Januar 2015 um 600 auf dann 1908 Euro. Neu ist, dass sich der Gesamtbetrag künftig nach der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder richtet: Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um jeweils 240 Euro.

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