AfD begrüßt Entscheidung Überraschende Reaktionen auf Kopftuchurteil
Karlsruhe hat das pauschale Kopftuchverbot für Lehrerinnen gekippt. Das Urteil wird mehrheitlich begrüßt: vom Zentralrat der Muslime, von den Grünen und auch von der Alternative für Deutschland (AfD). Zudem zeigt eine aktuelle Studie: Die meisten jungen Leute sind offen für Kopftücher im Klassenzimmer.
Unter den 16- bis 25-Jährigen sprechen sich mehr als 70 Prozent dafür aus, dass es muslimischen Lehrerinnen erlaubt sein sollte, im Schulunterricht ein Kopftuch zu tragen. Das ergab eine repräsentative Studie von Forschern der Humboldt-Universität Berlin.
Kopftuch kein angsterregendes Zeichen
Unter denjenigen, die selbst noch Schüler sind, sind sogar 75 Prozent gegen ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen. Bei den älteren Erwachsenen über 25 befürwortet nur ungefähr jeder Zweite das Recht von Lehrerinnen auf ein Kopftuch.
Für die jüngere Generation sei das Kopftuch offenbar kein fremdes oder angsterregendes Zeichen, sondern schlicht ein religiöses Symbol, das zum Glauben eines anderen Individuums gehöre, erklärten die Wissenschaftler. Der Untersuchung zufolge stehen junge Leute Muslimen in Deutschland generell offener gegenüber als ältere Erwachsene.
Die Studie basiert auf einer Befragung von rund 8000 Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu verschiedenen Themen im vergangenen Jahr. Darunter waren etwa 1100 junge Leute zwischen 16 und 25 Jahren, davon zehn bis zwölf Prozent Muslime.
Das höchste deutsche Gericht hatte in seinem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden, dass eine "äußere religiöse Bekundung" durch das Erscheinungsbild von Lehrkräften in öffentlichen Schulen nur verboten werden kann, wenn von ihr eine "konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität" ausgeht. Eine lediglich abstrakte Gefahr reiche für ein Verbot nicht aus.
AfD: Religionsfreiheit muss für alle gelten
Die Alternative für Deutschland (AfD) begrüßte die Karlsruher Entscheidung. "Es ist vollkommen richtig, dass ein Kopftuch pauschal keine hinreichend konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität in Deutschland darstellt", sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende Alexander Gauland " Dies gelte allerdings auch für Kruzifixe. Die sächsische AfD-Fraktionsvorsitzende Frauke Petry erklärte, das Kopftuchurteil sei ein Ausdruck der religiösen Toleranz.
Zentralrat der Muslime: Urteil ist "sehr erfreulich"
Auch der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) äußerte sich zufrieden: "Auch wenn das Urteil keine generelle Erlaubnis für das Kopftuch bedeutet, ist es sehr erfreulich", erklärte die ZMD-Generalsekretärin Nurhan Soykan. Die Karlsruher Entscheidung stelle klar, "dass das Kopftuch an sich keine Gefährdung des Schulfriedens bedeutet."
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sei "ein richtiger Schritt", weil er die Lebenswirklichkeit muslimischer Frauen in Deutschland würdige und sie als gleichberechtigte Staatsbürger am gesellschaftlichen Leben teilhaben lasse, fügte die ZMD-Generalsekretärin hinzu.
"Wir hoffen, dass dieses positive Signal in Gesellschaft und Strukturen schnell aufgenommen wird und die bisherigen Diskriminierungen bis hin zum faktischen Berufsverbot für muslimische Frauen bald der Vergangenheit angehören."
Karlsruhe "stellt Nonnenschleier und Kopftuch gleich"
"Das ist ein guter Tag für die Religionsfreiheit", hieß es von den Grünen. Das höchste deutsche Gericht mache klar, dass Deutschland nicht auf eine bestimmte Religion gründe, "sondern auf Religionsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz," sagte der Innenexperte Volker Beck.
"Kopftuch, Kippa und Schleier gefährden den Schulfrieden nicht", betonte Beck. "Das Bundesverfassungsgericht stellt Kopftuch und Nonnenschleier endlich gleich. Das war überfällig."
Die Feinde einer offenen Gesellschaft seien nicht Lehrerinnen und Lehrer, die ihren Glauben sichtbar bekundeten, sondern jene "die Vielfalt bekämpfen - als vermeintliche Alternative für Deutschland, als Nationaldemokraten, Pius-Brüder oder Salafisten".
Wenn konkret zu befürchten sei, dass der Schulfrieden gestört wird, sollte immer zunächst gegen den Störer vorgegangen werden, forderte Beck. "Und das ist in aller Regel nicht die Lehrerin mit dem Kopftuch."