Grundsatzentscheidung Karlsruhe kippt pauschale Kopftuchverbote
Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte ist nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar. Diese Grundsatzentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe getroffen.
Das Gericht hat damit seine eigene Rechtsprechung aus dem Jahr 2003 korrigiert. Das berichtete die "taz" bereits am Tag vor dem Urteil. Durch eine Computerpanne des Gerichts war der Kern des Beschlusses schon zuvor bekannt geworden.
Für ein Verbot muss eine "konkrete Gefahr" bestehen
Im Fall der Stuttgarter Lehrerin Fereshta Ludin hatte Karlsruhe vor zwölf Jahren entschieden, dass auch vorsorgliche Kopftuchverbote möglich sind - wenn es hierfür eine gesetzliche Grundlage gibt.
Viele Bundesländer schufen daraufhin entsprechende Kopftuchverbote in ihren Schulgesetzen. In dem neuen Urteil geht es um das nordrhein-westfälische Schulgesetz. Laut "taz" hat es aber auch für die anderen Länder Bedeutung.
Der Zeitung zufolge bedeutet das Urteil indes nicht, dass Kopftücher an der Schule für Lehrerinnen nun generell erlaubt seien. Für ein Verbot müsse aber eine "hinreichend konkrete Gefahr" für Neutralität und Schulfrieden gegeben sein.