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Maischberger-Talk Faktencheck: Brauchen wir ARD und ZDF noch?


Faktencheck zum "Maischberger"-Talk
Brauchen wir ARD und ZDF eigentlich noch?

t-online, David Heisig

Aktualisiert am 02.03.2018Lesedauer: 3 Min.
Die Runde bei Maischberger: Die Runde diskutiert darüber, wie effektiv die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Gelder nutzen.Vergrößern des Bildes
Die Runde bei Maischberger: Die Runde diskutiert darüber, wie effektiv die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Gelder nutzen. (Quelle: Das Erste)
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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist umstritten. Anlässlich eines Schweizer Volksentscheides diskutiert auch Maischberger, ob wir ARD und ZDF noch brauchen. Wer hat die besseren Argumente?

Eine Analyse von David Heisig

Die Gäste

  • Pinar Atalay, Moderatorin der "Tagesthemen"
  • Beatrix von Storch (AfD), stellvertretende Bundesvorsitzende
  • Thomas Gottschalk; Moderator
  • Tom Buhrow; WDR-Intendant
  • Andreas Rödder, Historiker
  • Emil Steinberger; Schweizer Kabarettist
  • Georg Kofler; Medienunternehmer

Das Thema

Es war die Frage nach der eigenen Existenzberechtigung, die Maischberger ihrer Runde stellte: Brauchen wir noch ARD und ZDF? Sind Krimis, Nachrichten, Satire den Rundfunkbeitrag pro Haushalt von 17,50 Euro im Monat wert? Oder verbrennen die Öffentlich-Rechtlichen mit Sinfonieorchestern, Quizshows und Schlagermusik nur Geld?

Nicht nur in der Schweiz, in ganz Europa steht der öffentlich-rechtliche Rundfunk zur Diskussion. Maischbergers Runde sprach derweil über das deutsche Modell. Gottschalk betonte, dass "wir im öffentlich-rechtlichen System über eine mögliche Abschaffung" dessen "diskutieren" beweise, wie notwendig die Öffentlich-Rechtlichen seien.

Faktencheck zur Sendung

Behauptung 1: Buhrow zählte unter der Prämisse Vielfalt auf, für wen die öffentlich-rechtlichen Sender alles Programm mache: Kinder, Senioren, die "Tatort"-Fans und so weiter. Kofler konterte, das System sei "viel zu groß und atemberaubend ineffizient" für acht Milliarden Euro pro Jahr. In den Anfangsjahren hätten die Privaten ARD und ZDF getrieben. Die hätten den Wettbewerb angenommen und seien nun Konkurrenz, der man marktwirtschaftlich kaum begegnen könne. Eben weil zu viel Geld da sei. Stimmt das?

Unser Faktencheck sagt: Es kommt drauf an. Steinberger betonte, es sei gerade Auftrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens, über Kultur, Sport, Gesellschaft zu berichten. Die Zuschauer profitierten davon. Daher könne das nicht ineffizient sein. Doch durch die starke Verlagerung öffentlich-rechtlicher Angebote auf das Internet als Plattform ist es zu einer Wettbewerbsverzerrung gekommen.

Bis 2020 hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) einen Überschuss von 550 Millionen Euro für ARD und ZDF errechnet. Die Anstalten müssen sich also rechtfertigen, wie sie sich digital aufstellen und inhaltlich ausrichten. Geld ist da. Wenn Buhrow in der Sendung vorrechnet, er müsse beim WDR 500 Planstellen streichen, ist dies unter Berücksichtigung der KEF-Prognose wenig verständlich.

Behauptung 2: Von Storch machte dann die These auf, ARD und ZDF seien nicht transparent, sondern unkontrolliert. Gottschalk hieb in eine ähnliche Kerbe. Der Zuschauer müsse mehr Einfluss auf die Verteilung der Milliarden haben. Seit jeher werde der öffentlich-rechtliche Rundfunk von Lobbyisten kontrolliert. Stimmt das?

Unser Faktencheck sagt: In der Tat sind in den Aufsichtsgremien, etwa den Rundfunkräten, relevante Interessengruppen der Gesellschaft vertreten: unter anderem Familienverbände, Kirchen oder Gewerkschaften. Die Vertreter in den Aufsichtsgremien spiegeln aber nur mittelbar den Einfluss des einzelnen Zuschauers wider. Direkte Mitsprache des Zuschauers gibt es nur über nachträgliche Programmbeschwerden. Allerdings sollen die Rundfunkräte Interessen der Allgemeinheit in ihre Kontrollmechanismen einfließen lassen. Kritiker werfen den Kontrollgremien dabei Ineffizienz und fehlendes Know-how in einer konvergenten Medienwelt vor.

Behauptung 3: Von Storch brach eine Lanze für jene, denen 17,50 Euro weniger im Geldbeutel pro Monat wehtun. Als Beispiel nannte sie Rentner. Könnten sich die Anstalten auch anders finanzieren?

Der Faktencheck: Von vielen Vertretern in Politik, Gesellschaft und letztlich vom Bundesverwaltungsgericht wird der Rundfunkbeitrag als verfassungskonform beurteilt. Hintergrund ist die in Art.5 Absatz 1 Satz 2 verankerte Staatsferne des Rundfunks. Nur so könne sich eine vom Staat unabhängige Meinung bilden – die Finanzierung müsse unabhängig vom Programm geschehen.

Ein Gegenentwurf wäre eine Finanzierung über Steuern, was einige Juristen aus Gründen der Staatsferne kritisch sehen. Parlamente hätten dann Einfluss auf die Geldverteilung. Die Befürworter halten dagegen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Allgemeingut ohne individualisierbare Gegenleistung ist. So etwas wird aus Steuern finanziert. Der Einzug der Steuer würde über die Finanzämter laufen, die Kosten für den Beitragsservice könnten gespart werden. Die KEF würde den Finanzbedarf der einzelnen Landesrundfunkanstalten ermitteln und sie dann aus Länderetats versorgen. Oder über die Einkommen- oder Umsatzsteuer. Das wäre staatsfern.

Für die Befürworter auch fair, weil sich die Steuern am wirtschaftlichen Einkommen der Zuschauer orientieren würden. Alternativen sind Pay-TV-Konstruktionen oder die Zahlung von TV und Radio mit der Stromrechnung.

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