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"Schmähgedicht" von Jan Böhmermann bleibt in Teilen verboten - Urteil soll angefochten werden


Erdogan gegen Schmähkritik
Strittige Teile von Böhmermann-Gedicht bleiben verboten

Von afp, dpa, t-online
Aktualisiert am 10.02.2017Lesedauer: 1 Min.
Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan und ZDF-Neo-Moderator Jan Böhmermann.Vergrößern des Bildes
Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan und ZDF-Neo-Moderator Jan Böhmermann. (Quelle: dpa-bilder)
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Das Hamburger Landgericht hat im Zivilprozess um die Unterlassungsklage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen den Satiriker Jan Böhmermann sein Urteil gesprochen: Demnach bleiben strittige Teile des Gedichts verboten. Böhmermann geht in Berufung.

Das Gericht bestätigte eine frühere Eilentscheidung. Es bleibe Böhmermann verboten, strittige Passagen mit sexuellem Bezug und sonstigen Schmähungen zu wiederholen, entschied das Gericht in der Hansestadt. Sonstige harmlose Passagen sind laut der Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiter nicht verboten.

Erdogan wollte Komplettverbot

Erdogan wollte erreichen, dass das von Böhmermann am 31. März 2016 in der ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragene Gedicht "Schmähkritik" komplett verboten wird.

Der neue Beschluss ersetzte nun die frühere Eilentscheidung und bestätigte sie gleichzeitig. Strafrechtliche Ermittlungen gegen Böhmermann wegen des Verdachts der Beleidigung stellte die Staatsanwaltschaft bereits im Oktober ein. Für politische Kontroversen hatte zuvor gesorgt, dass die Bundesregierung die strafrechtlichen Ermittlungen genehmigt hatte.

Böhmermann will Urteil anfechten

Nach der weitgehenden Niederlage Böhmermanns wird der Satiriker das Urteil anfechten. "Wie bereits angekündigt, werden wir gegen dieses Urteil Berufung einlegen", erklärte Böhmermanns Anwalt Christian Schertz. Das Hamburger Landgericht habe die Kunstfreiheit bei seinem Beschluss erneut "nicht hinreichend berücksichtigt".

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