Hunderte unter 14 Jahren So viele Kinderehen gibt es in Deutschland
Nach der Einreise Hunderttausender Flüchtlinge sind in Deutschland inzwischen fast 1500 verheiratete Kinder und Jugendliche registriert. 361 von ihnen sind sogar jünger als 14 Jahre. Wie mit den Zwangsehen umzugehen ist, soll eine Arbeitsgruppe klären.
Die Zahlen gehen aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen hervor, die den Zeitungen der Funke Mediengruppe vorliegt.
Danach waren zum 31. Juli im Ausländerzentralregister 1475 minderjährige Ausländer mit dem Familienstand "verheiratet" gespeichert. Bei den meisten (1152) handele es sich um Mädchen, heißt es in dem Bericht. Sie dürften bereits in der Heimat mit einem Erwachsenen verheiratet worden sein.
Die größte Gruppe der minderjährig Verheirateten stammt den Angaben zufolge aus Syrien (664). Weitere Herkunftsstaaten seien Afghanistan (157), Irak (100), Bulgarien (65), Polen (41), Rumänien (33) und Griechenland (32). Die Dunkelziffer dürfte aber höher liegen.
Debatte um Grundrechte und Kinderehen
In Deutschland dürfen Ehen grundsätzlich erst mit der Volljährigkeit geschlossen werden - nur in Ausnahmefällen schon mit 16 Jahren. Das Oberlandesgericht Bamberg hatte im Mai aber die Ehe einer Syrerin, die im Alter von 14 mit einem Cousin verheiratet worden war, als wirksam anerkannt. In Deutschland wird seitdem debattiert, ob solche Kinderehen im Widerspruch zu Grundrechten stehen.
Dazu haben Bund und Länder eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die noch in diesem Jahr Ergebnisse vorlegen will. "Wir müssen alles tun, um Kinder und Jugendliche vor Missbrauch und Zwangsheirat zu schützen", hatte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erklärt. Zwangsehen dürften nicht geduldet werden, "egal ob sie in Deutschland oder im Ausland geschlossen wurden".
Die Arbeitsgruppe soll Vorschläge machen, inwiefern die Vorschriften zur Ehemündigkeit im deutschen Recht geändert werden sollen. Außerdem soll die konkrete Praxis der Anerkennung von Auslandsehen mit minderjährigen Partnern thematisiert werden.
Kinderhilfswerk: "Kinderehen nicht akzeptieren"
Das Deutsche Kinderhilfswerk forderte "schnellstmöglich" die Anpassung der Rechtslage. "Es darf nicht sein, dass im Ausland geschlossene Kinderehen in Deutschland akzeptiert werden", erklärte sein Präsident Thomas Krüger. "Ehen dürfen bei uns grundsätzlich nur dann anerkannt werden, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind."
Ausnahmen seien nur denkbar, wenn Familiengerichte im Einzelfall zu der Einschätzung gelangten, dass die Untergrenze bei einem der Partner bei 16 Jahren liegen darf. Entscheidend müsse aus Sicht des Kinderhilfswerks vor allem die Meinung des minderjährigen Ehepartners sein, "die unbedingt zu berücksichtigen ist".