Zeitungsartikel als Beweise Strafprozess gegen Deniz Yücel soll Ende Juni starten

Am Freitag wurde Deniz Yücel aus türkischer Haft entlassen, noch am selben Tag verließ der Journalist das Land. Das Strafverfahren gegen ihn soll trotzdem stattfinden. Die Anklage stützt sich im Wesentlichen auf Artikel von Yücel.
Die türkische Justiz hat den Beginn eines Strafverfahrens gegen den deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel trotz dessen Ausreise aus der Türkei bestätigt. Als ersten Tag der Verhandlung im zentralen Istanbuler Justizgebäude sei der 28. Juni angesetzt, teilte das 32. Strafgericht mit. Yücel war am vergangenen Freitag – mehr als ein Jahr nach seiner Festnahme – überraschend aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Er war noch am selben Tag aus der Türkei ausgereist.
Das Gericht hatte Yücels Freilassung angeordnet. Zugleich hatte das Gericht nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft angenommen. Darin wird Yücel Terrorpropaganda und Volksverhetzung vorgeworfen. Anadolu hatte gemeldet, Yücel drohten bis zu 18 Jahre Haft.
Yücel "richtiger Agent und Terrorist"
Yücel und die Bundesregierung hatten wegen der langen U-Haft mit zunehmender Vehemenz die Vorlage einer Anklageschrift gefordert. Die Anklageschrift, die der dpa vorliegt, entspricht in weiten Teilen dem richterlichen Beschluss zur Untersuchungshaft vom 27. Februar 2017. Sie trägt das Datum vom 13. Februar und ist mit nur drei Seiten Umfang ungewöhnlich kurz. Zum Vergleich: Die Anklageschrift gegen den inhaftierten früheren Chef der pro-kurdischen Oppositionspartei HDP, Selahattin Demirtas, umfasst mehr als 600 Seiten.
- dpa