Trotz Demenz und Schlaganfällen Oberstes US-Gericht bestätigt Hinrichtung eines kranken Gefangenen
Das Oberste Gericht der Vereinigten Staaten hat die Hinrichtung eines geistig und gesundheitlich angeschlagenen Häftlings für zulässig erklärt.
Es komme nicht darauf an, ob der 67-jährige Vernon Madison sich nach Schlaganfällen und fortschreitender Demenz noch daran erinnern könne, dass er 1985 einen Polizisten ermordet habe, urteilten die höchsten Richter am Montag. Entscheidend sei, dass er wisse, dass er zur Strafe hingerichtet werde.
Der Fall aus Alabama wirft zugleich ein Licht auf die komplizierten Zuständigkeiten zwischen Bundesgerichten und der Gerichtsbarkeit des jeweiligen US-Staats. Staatsgerichte in Alabama hatten Todesurteil und Hinrichtung bestätigt, das 11. Berufungsgericht hatte dagegen im Mai entschieden, dass Madison infolge von Schlaganfällen unzurechnungsfähig sei, seine Strafe nicht verstehe und sich nicht mehr daran erinnere, was er getan habe.
Gestoppt kurz vor der Hinrichtung
Die US-Verfassungsrichter befanden nun, dass ein Gesetz aus dem Jahr 1996 die Rechtsprechung des Bundes in diesem Fall einschränke. Die Vorschrift soll das Anrufen von Bundesgerichten in Fällen einschränken, in dem die Landesgerichte bereits entschieden haben. Das Oberste Gericht bestätigte nun ausdrücklich, das Urteile von Staatsgerichten respektiert werden müssten.
Das US-Berufungsgericht hatte Madisons Hinrichtung sieben Stunden vor der geplanten tödlichen Injektion blockiert. Das US-Verfassungsgericht hatte den Hinrichtungsstopp zunächst bestätigt. Der Justizminister von Alabama, Steve Marshall, sagte nach dessen Entscheidung vom Montag, er werde sich nun um einen neuen Hinrichtungstermin bemühen.
"Sein halbes Leben" in der Todeszelle
In einer abweichenden Meinung verwies Verfassungsrichter Stephen Breyer darauf, dass Madison "fast sein halbes Leben" in der Todeszelle verbracht habe. Er erneuerte seine Forderung, das höchste US-Gericht sollte die Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafe prüfen.