Konvertierte Christin im Sudan Todeskandidatin muss Baby in Ketten zur Welt bringen
Meriam Jahia Ibrahim Ischak wurde im Sudan zum Tode verurteilt - weil sie vom Islam zum Christentum konvertiert ist. Der hochschwangeren Frau wurde im Gefängnis in Khartum keine Sonderbehandlung zuteil, im Gegenteil: Ihr Kind musste sie angekettet zur Welt bringen, wie ihr Mann Daniel Wani dem britischen "Telegraph" berichtet.
Wani behauptet, seine 27-jährige Frau habe das Gefängnis selbst für die Entbindung nicht verlassen dürfen, sei lediglich auf die Krankenstation verlegt worden. Auch während des Geburtsvorganges seien ihre Beine angekettet gewesen. "Sie ist sehr unglücklich darüber", erklärte Wani.
Ihm selbst sei ein Besuch seiner Frau samt gesunder Tochter, die den Namen Maya tragen soll, zunächst verwehrt worden. Erst einen Tag nach der Geburt habe er die beiden in Begleitung des Anwalts sehen dürfen. "Das Baby ist wunderschön", freute sich Wani.
Erfahrungsgemäß gibt die Geburt Ischak zwei Jahre Aufschub im Gefängnis, damit sie sich um ihr Kind kümmern kann. Dann aber wird das Urteil wohl vollstreckt. Zudem hat der Verteidiger beim Obersten Gericht Berufung eingelegt, schließlich sei seine Mandantin als Christin aufgewachsen.
Von der Schwester angezeigt
Die Leidenszeit der Medizinerin begann 2013. Ihre eigene Schwester hatte sie nach Angaben der Behörden wegen "Abtrünnigkeit" vom Islam und "Gotteslästerung" angezeigt. Im Februar musste die Ehefrau eines Christen ins Frauengefängnis von Khartum. Ihren damals 20 Monate alten Jungen durfte sie mitnehmen. Obwohl schwanger, wurde die junge Frau auch nach Angaben ihres Verteidigers zeitweise in Ketten gelegt.
Vor zwei Wochen verurteilte das Al-Hadsch-Jusif-Kriminalgericht die gebildete Frau zum Tod durch Erhängen - sofern sie ihrem Glauben nicht abschwöre und zum Islam zurückkehre. Der Richter berief sich auf das Strafrecht des Landes, das sich ausdrücklich auf das islamische Rechtssystem Scharia gründet. Demnach ist die Heirat einer Muslima mit einem Christen eine Straftat.
Der Richter fragte Ischak - die er nur mit dem islamischen Namen Abrar al-Hadi ansprach - mehrfach, ob sie "auf ihre Glaubensabtrünnigkeit" (Apostasie) bestehe. "Ich bin eine Christin, ich bin keine Abtrünnige", beteuerte sie. Wegen "Ehebruchs» - nämlich der Beziehung zu ihrem Ehemann Wani - wurde sie zudem zu 100 Peitschenhieben verurteilt.
Internationale Apelle blieben unerhört
Der Fall hat international Besorgnis ausgelöst. In einer gemeinsamen Erklärung appellierten die Botschaften der USA, Kanadas, Großbritanniens und der Niederlande an die Regierung des Sudan, das "Recht auf Religionsfreiheit, darunter das Recht auf einen Glaubenswechsel, zu respektieren".
Dieses Recht sei in der sudanesischen Übergangsverfassung von 2005 und in den internationalen Menschenrechten verbrieft, hieß es in der Erklärung.
Von der Mutter christlich erzogen
Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International wurde Ischak von ihrer Mutter christlich-orthodox erzogen, ihr muslimischer Vater habe die Familie verlassen.
Der sudanesische Informationsminister Ahmed Bilal Osman hatte nach dem Schuldspruch gegen Ischak gesagt, Konversion sei in allen muslimischen Ländern verboten. Osman widersprach zudem Angaben von Menschenrechtsaktivisten, wonach Christen im Sudan zuletzt verstärkt Repressionen ausgesetzt gewesen seien.
"Die Geisteshaltung der Regierung ist tief islamisch und damit gegen alle Christen gerichtet, wenn sie könnten, würden sie unsere Organisation schließen und sagen: geht zur Hölle", meint der Präsident der katholischen Hilfsorganisation "Society of Saint Vincent De Paul" (SVDP), Nasri Morgos Buctor.
Die Lage der Christen habe sich vor allem nach der Abtrennung des Südsudan 2011 verschlechtert: Denn die große Mehrheit der damals etwa sechs Millionen Christen lebt nun nicht mehr unter der Herrschaft Khartums. Mehr als 95 Prozent der etwa 30 Millionen Sudanesen sind Muslime. Die Regierung erschwere zunehmend das Leben der Christen, klagt Nasri Morgos Buctor. Im Sudan sind das vor allem Kopten und Griechisch-Orthodoxe.