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Ehe: Liebes-Pakt mit kurzer Kündigungsfrist ersetzt die Ehe


"Pacsen" statt heiraten
In Frankreich boomt die "Light-Ehe"

Frankreich

07.04.2015|Lesedauer: 2 Min.
ag
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Nachdem sich der "Pacs" in Frankreich als erfolgreiches Alternativmodell zur Ehe bewährt hat, wollen jetzt auch die Schweizer die "Light-Ehe" einführen. Über die konkrete Umsetzung berät zur Zeit der Bundesrat.

Flexibel und leicht wieder aufzulösen: Die "Ehe light" ist in Frankreich sehr beliebt.Vergrößern des Bildes
Flexibel und leicht wieder aufzulösen: Die "Ehe light" ist in Frankreich sehr beliebt. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Abgespeckte Ehe-Variante boomt in Frankreich

Der "Pacs" wurde in Frankreich vor 16 Jahren unter heftigen Debatten eingeführt. Ursprünglich war er als eingetragene Lebensgemeinschaft für homosexuelle Paare gedacht, wurde dann aber auch für heterosexuelle Paare geöffnet. Der Zivilpakt traf den Nerv der Zeit. Die Nachfrage war so stark, dass manche sogar von einer gesellschaftspolitischen Revolution sprachen.

Nach Angaben des nationalen Statistikamtes Insee entschieden sich im letzten Zähljahr 2013 über 168.000 französische Bürger für die Halb-Ehe und haben "gepacst". Zum Vergleich: Im selben Jahr wurden in Frankreich 239.000 Ehen geschlossen. Von fünf Lebensgemeinschaften, die auf dem Standesamt besiegelt werden, entfallen zwei auf den "Pacs". Die Tendenz ist steigend.

Der Vertrag bietet Freiräume - lässt aber auch vieles offen

Im Gegensatz zur Eheschließlung ist der "Pacs" formloser, bietet aber auch mehr Gestaltungsraum. Paare unterschreiben lediglich ein Formular, in dem sie konkret angeben, wie viel Geld sie sich im Fall der Trennung schulden und räumt die Möglichkeit eines Testamentes ein. In puncto Steuerrecht und Erbrecht findet hingegen eine Gleichstellung zu Ehepaaren statt. Ebenso ist es möglich, sich über die Krankenversicherung des anderen mitversichern zu lassen.

So werden die Partner bei der Einkommensteuer gemeinsam veranlagt, und im Erbfall oder bei Schenkungen gelten die gleichen Steuersätze wie bei Ehepaaren. Ansonsten gilt die strikte Gütertrennung. Auch eine Witwen- oder Hinterbliebenenrente gibt es nicht.

Adoption und Unterhalt ausgeschlossen

Ein wesentlicher Unterschied zur Ehe besteht darin, dass der "Pacs" keine Regelung zum Nachwuchs enthält. Er verleiht dem Partner keine elterliche Gewalt und beinhaltet auch kein gemeinsames Adoptionsrecht. Unterhaltszahlungen sind auch nicht vorgesehen.

Der "Pacs" zieht auch kein automatisches Aufenthaltsrecht nach sich und die Krankenkassen tragen bei nicht die Kosten einer künstlichen Befruchtung. Sozialhilfeempfänger können in bestimmten Fällen ihren Anspruch auf staatliche Unterstützung verlieren.

Trennungsrate bei "Pacs"-Paaren ist niedriger

Dass die abgespeckte Ehe-Variante vielen dazu dient, sich ein Hintertürchen offen zu lassen, um schneller aus der Beziehung aussteigen zu können, lässt sich nicht belegen. Im Gegenteil: Die Scheidungsrate in Frankreich liegt höher als die Trennungsrate beim "Pacs" - obwohl für die Auflösung eine bloße Mitteilung ans Amtsgericht mit einer Vorfrist von drei Monaten genügt. Ein Anwalt wird im Regelfall nicht benötigt.

Deutsches Partnerschaftsmodell stärker an der Ehe orientiert

Nicht nur in Frankreich, auch in Deutschland gerät das Heiraten immer mehr aus der Mode zugunsten alternativer Partnerschaftsmodelle. Zwar gibt es hierzulande kein adäquates Pendant zum "Pacs", dafür steht Paaren aber seit 2001 die Möglichkeit einer so genannten eingetragenen Lebenspartnerschaft zur Verfügung. Das gilt aber nur für homosexuelle Paare.

Der wesentliche Unterschied zum "Pacs" besteht darin, dass der Versorgungsgedanke hier sehr viel stärker ausgeprägt ist. So bewirkt die eingetragene Lebenspartnerschaft in vielen Bereichen die gleichen Rechtsfolgen wie die Ehe. Hierzu gehören auch Unterhaltspflicht und Versorgungsausgleich. Allerdings erhält im Todesfall der zurückgebliebene Partner auch eine Witwen- oder Hinterbliebenenrente.

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