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Verfassungswidrig: Bundesverfassungsgericht entscheidet über Numerus Clausus


Entscheidung in Karlsruhe
Numerus Clausus in Medizin verstößt gegen die Verfassung

Von dpa, cwe

Aktualisiert am 19.12.2017Lesedauer: 2 Min.
Studenten im HörsaalVergrößern des Bildes
Numerus Clausus im Medizinstudium nicht verfassungskonform. (Quelle: Oliver Berg/dpa)

Das Bundesverfassungsgericht hat den Numerus Clausus im Studienfach Medizin gekippt. Die bisherigen Zulassungsregelungen seien teilweise nicht verfassungskonform.

Die beanstandeten Regelungen von Bund und Ländern verletzen den grundrechtlichen Anspruch der Studienplatzbewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Grundsätzlich sei die Vergabe nach den besten Abiturnoten, nach Wartezeit und nach einer Auswahl durch die Universitäten aber mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Das Bundesverfassungsgericht lässt dem Gesetzgeber bis Ende 2019 Zeit, die Mängel zu beheben. (Az. 1 BvL 3/14 und 4/14)

So müsse die Zahl der Wartesemester, die aktuell etwa bei 15 liegt, enger begrenzt werden, entschied der Erste Senat unter Vorsitz von Ferdinand Kirchhof. Auch dürfe eine Festlegung auf höchstens sechs gewünschte Studienorte nicht dazu führen, dass ein Bewerber, der eigentlich erfolgreich wäre, am Ende leer ausgeht. Im Auswahlverfahren bei den Hochschulen müsse eine Vergleichbarkeit der Abiturnoten über Landesgrenzen hinweg sichergestellt werden. Auch dürfe hier die Abiturnote nicht das einzige Kriterium sein.

"Die beanstandeten bundesgesetzlichen Rahmenvorschriften und gesetzlichen Regelungen der Länder über die Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin verletzen den grundrechtlichen Anspruch der Studienplatzbewerberinnen und -bewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot", heißt es in der Urteilsbegründung.

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Mediziner fordern mehr Studienplätze

Ärzteorganisationen und Politiker haben die Beanstandung der Studienplatzvergabe in Medizin gelobt. Das Karlsruher Urteil sei "das richtige Signal zur richtigen Zeit", sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery. Bei der überfälligen Reform des Medizinstudiums müsse nun Tempo gemacht werden. "Bund und Länder sollten das Urteil zum Anlass nehmen, die Studienzulassung gerechter zu gestalten und besser auf die Erfordernisse einer Gesellschaft im Wandel auszurichten."

Auch andere Ärzteorganisationen begrüßten das Urteil und forderten gleichzeitig eine größere Zahl an Studienplätzen. Viele geeignete Bewerber würden an der Aufnahme ihres Wunschstudiums gehindert, weil die Zahl der Medizinstudienplätze auf dem Niveau von 1990 verharre, beklagte der Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke.

Die ersten Reaktionen aus dem Bundestag fielen ebenfalls positiv aus. Petra Sitte von der Linken erklärte bei Twitter, ihre Fraktion habe Zulassungsbeschränkungen und Auswahlgespräche immer kritisiert - "erst recht ihre ausgrenzenden Kriterien und Verfahren". Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz beklagte: "Den Zugang zu Studienplätzen über einen Notendurchschnitt zu regulieren ist willkürlich und zynisch." SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil forderte ein bundesweit einheitliches Zulassungsverfahren: "Die Abiturnote bleibt ein wichtiges Indiz, aber in Zukunft muss das individuelle Talent und auch eine passende Vorbildung wichtiger werden."

Kompliziertes Auswahlverfahren

Auf jeden Medizin-Studienplatz kommen in Deutschland mehrere Bewerber. Die Verteilung läuft zu 20 Prozent über die besten Schulnoten, zu 20 Prozent über Wartezeit und zu 60 Prozent über ein Auswahlverfahren direkt bei den Hochschulen. Aber auch dabei spielt die Abiturnote eine wichtige Rolle. Vorab wird schon ein Teil der Studienplätze nach speziellen Kriterien vergeben - etwa Härtefällen oder dem Bedarf des öffentlichen Dienstes an Medizinern.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte in Karlsruhe zwei Fälle von Bewerbern aus Schleswig-Holstein und Hamburg vorgelegt, die keinen Studienplatz im Fach Humanmedizin bekommen hatten.

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