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Urteil: Kind darf gemeinsames Sorgerecht der Eltern ablehnen


Gerichtsurteil
Kind darf gemeinsames Sorgerecht der Eltern ablehnen

dpa-tmn, t-online, Julia Kirchner

Aktualisiert am 28.08.2017Lesedauer: 1 Min.
Ein Gericht hat ein Urteil in Sachen Sorgerecht gefällt: Wenn das Kind selbst das gemeinsame Sorgerecht der Eltern ablehnt, können die Richter unter Umständen den Antrag auf ein gemeinsames Sorgerecht ablehnen.Vergrößern des Bildes
Ein Gericht hat ein Urteil in Sachen Sorgerecht gefällt: Wenn das Kind selbst das gemeinsame Sorgerecht der Eltern ablehnt, können die Richter unter Umständen den Antrag auf ein gemeinsames Sorgerecht ablehnen. (Quelle: Symbolbild/ImageDB/Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Wer erhält das alleinige Sorgerecht? Oder beantragt man das gemeinsame Sorgerecht?

Das Gericht muss in diesem Fall nicht nur das subjektive Empfinden des Kindes berücksichtigen, sondern auch, wie Eltern mit dieser Ablehnung umgehen. Im Zweifel können Richter einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht zurückweisen, wenn sich das Kind vehement dagegen ausspricht.

Kind hatte abgelehnt, dass Vater Sorgerecht erhält

Ein Urteil in einem solchen Fall hat das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen gefällt (Az.: 5 UF 110/16), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsverein mitteilt. In dem Fall hatte ein 2005 geborenes Kind es abgelehnt, dass sein Vater ebenfalls das Sorgerecht erhält und damit das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter hat.

Der Kindeswille stehe der gemeinsamen Sorge entgegen, heißt es in der Erklärung des Gerichts. Das Kind nehme es seinem Vater übel, dass dieser versuche, die aktuelle Situation zu verändern. Die Bedürfnisse des Kindes beachte der Vater bei seinem Vorgehen nicht. Darüber hinaus sei in der Gerichtsverhandlung deutlich geworden, dass die beiden Elternteile unterschiedliche Erziehungsziele verfolgten. Sie tauschten sich darüber nicht aus – was für das Kind nachteilig sei.

Die Mutter behielt damit das alleinige Sorgerecht. Die Alleinsorge entspreche laut Gericht in diesem Fall dem Kindeswohl besser.

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