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Alleinlebendem Minderjährigen steht Unterhalt wie Studenten zu


Urteil
Alleinlebendem Minderjährigen steht Unterhalt wie einem Student zu

Wohnt ein minderjähriges Kind allein, hat es denselben Unterhaltsanspruch wie ein Student mit eigenem Haushalt. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden (AZ: 13 UF 413/12), wie die Familienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins mitteilen.

Aktualisiert am 10.09.2013|Lesedauer: 1 Min.
Von dpa-tmn
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In dem verhandelten Fall ließen sich die Eltern einer 17-jährigen Schülerin scheiden. Nachdem die Mutter das Sorgerecht verloren hatte, mietete der Onkel als Vormund eine eigene Wohnung für das Mädchen.

Urteil: 17-jährige Alleinlebende hat keinen höheren Bedarf als Student mit eigenem Haushalt.Vergrößern des Bildes
Urteil: 17-jährige Alleinlebende hat keinen höheren Bedarf als Student mit eigenem Haushalt. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Vater und Mutter zahlen Unterhalt an ihre Tochter

Vor dem Amtsgericht Koblenz setzte die Tochter gegen ihre Eltern einen auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle errechneten höheren Unterhalt durch: insgesamt 803 Euro, 355 Euro von der Mutter und 448 Euro vom Vater. Dem Vater war der Betrag zu hoch. Er wandte sich an das Oberlandesgericht. Mit Erfolg.

Kein höherer Bedarf als ein Student mit eigenem Haushalt

Es sei nicht nachvollziehbar, warum eine alleinlebende Schülerin einen höheren Bedarf habe als ein Student mit einem eigenen Haushalt. Diesem stünden aktuell 670 Euro zu. Mehr müsse auch die Tochter nicht bekommen, argumentierten die Richter.

Wie viel Kindesunterhalt muss man zahlen? Hier können Sie es ganz einfach berechnen

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