Zu kalt, zu salzig, zu blutig Kann ich Essen zurückgeben, wenn es nicht schmeckt?
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Essen im Restaurant ist teuer und für viele ein besonderes Ereignis. Wenn die Speisen dann aber nicht schmecken oder kalt sind, kann die Freude in Frust umschlagen. Welche Rechte haben Restaurantbesucher?
Sie warten mit knurrendem Magen auf Ihre bestellte Speise. Als Sie endlich vor Ihnen steht und Sie den ersten Bissen nehmen, merken Sie jedoch: Es schmeckt nicht. Sicherlich können Sie einige Mängel leicht selbst beseitigen – beispielsweise mit Salz und Pfeffer nachwürzen. Aber einige Unannehmlichkeiten lassen sich nicht beheben: zu viel Salz – oder allgemein zu stark gewürzt, zähes Fleisch, erkaltete Speise. Diese Faktoren beeinflussen den Geschmack des Gerichts so stark, dass ein genussvolles Dinieren nicht mehr möglich ist. Welche Unannehmlichkeiten müssen Restaurantbesucher nicht akzeptieren?
Was dürfen Gäste beanstanden?
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) e.V. erklärt, dass sowohl die Qualität als auch die Zubereitung von Speisen und Getränken einwandfrei sein muss. "Verdorbene Lebensmittel wie schimmliger Käse oder Salat mit ranzigem Öl dürfen und sollten Sie reklamieren", so die Verbraucherschützer. "Beanstanden können Sie auch alles, was unüblich ist, so etwa noch fast rohe Nudeln, versalzenen Fisch oder eine kalte Suppe – wenn es nicht gerade Gazpacho ist."
Auch Fehler bei der Zusammenstellung oder Zubereitung der bestellten Speisen müssen Restaurantbesucher nicht einfach hinnehmen. Haben Sie beispielsweise Petersilienkartoffeln zum Fisch bestellt, erhalten jedoch Kroketten, können Sie dies beanstanden. Dasselbe gilt auch, wenn Ihr Steak noch blutig ist, Sie jedoch ein gut durchgegartes bestellt haben.
Haare, Glassplitter oder Insekten – wie Raupen oder Käfer – im Gericht rechtfertigen ebenfalls eine Reklamation. Dasselbe gilt, "wenn das Essen oder das Getränk nicht den Angaben in der Karte oder der Empfehlung des Kellners entspricht", erklärt Jürgen Benad, Rechtsexperte beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V., auf Nachfrage von t-online.
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Übrigens, auch dreckiges Besteck, Geschirr oder Gläser müssen Sie nicht hinnehmen und können sauberen Ersatz verlangen.
Wann ist eine Reklamation nicht mehr möglich?
"Eine Reklamation muss begründet sein", so der Rechtsexperte. "Hier sind regionale Besonderheiten und die Unterschiedlichkeit der Betriebe zu beachten."
Wichtig ist, dass Sie das Essen reklamieren, sobald Sie eine Unstimmigkeit feststellen – also nach etwa drei Bissen. "Ein nahezu verzehrtes Steak geschmacklich zu beanstanden, ist wenig glaubwürdig und berechtigt nicht zur Minderung", bestätigt Benad. Wenn der Teller bereits leer ist, können Sie das Essen also nicht mehr rügen.
Aber: Wenn Sie erst kurz vor dem Beenden der Mahlzeit feststellen, dass eine Raupe in Ihrem Salat oder ein Fremdkörper in Ihrer Suppe war, können Sie das Gericht noch immer beanstanden.
Tipp
Bei der Beanstandung sollten Gäste möglichst freundlich vorgehen, da dies die Chance erhöht, dass der Wirt kulanter reagiert.
Was passiert nach einer Reklamation des Essens?
Wenn Sie dem Servicepersonal, dem Wirt oder dem Koch mitgeteilt haben, dass etwas mit dem Gericht nicht stimmt, muss der Mangel behoben werden: Beispielsweise muss das noch blutige Steak durchgebraten werden. Auch der Austausch gegen ein gleichwertiges, tadelloses Essen ist möglich – wenn das Fleisch angebrannt, die Suppe versalzen oder die Salatblätter matschig sind. "Der Gast hat den Anspruch auf fehlerfreie Nachlieferung", so Benad. "Sofern es dem Wirt möglich ist, die Nacherfüllung zu leisten, wird er dies auch tun, um seinen Gast zufriedenzustellen."
Weigert sich das Personal oder der Gaststättenbesitzer, den Mangel zu beheben oder ist dies nicht möglich, kann Ihnen der Preis erstattet werden – wenn Sie nicht weiteressen möchten. Andernfalls können die Kosten für die Speise reduziert werden.
Kann ich Getränke beanstanden?
Wie auch bei den Speisen kommt es bei der Reklamation von Getränken auf die Objektivität an. Ein offensichtlicher Mangel – ein korkender Wein, Verschmutzungen im Glas oder der falsche Saft in der Schorle – können beanstandet werden. Treffen die Getränke nicht den eigenen Geschmack – beispielsweise beim Wein – ist eine Beanstandung schwierig. Hier können Sie um Nachbesserung bitten, sollten jedoch nicht darauf pochen.
- Verbraucherzentrale NRW e.V.: "Recht im Restaurant"
- Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband)
- Matthias Artmeier, Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband