"Bio" ist nicht immer bio Gefälschte Gütesiegel auf Lebensmitteln
Das Geschäft mit Gütesiegeln führt Verbraucher immer wieder in die Irre. Täuschungen seien ein Dauerthema, sagt Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke von der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg. "Monatlich sind das etwa ein bis zwei Fälle, bei denen Unternehmen mit irreführenden Qualitätssiegeln oder Testergebnissen werben", moniert er.
So warben 2017 laut Wettbewerbszentrale 13 Lebensmittelhersteller mit dem Wort "Bio" im Produktnamen, obwohl sie die Kriterien der Europäischen Öko-Verordnung nicht erfüllten. Ein Unternehmen hatte sich den irreführenden Namen "Institut" gegeben und ohne Angabe von Kriterien Qualitätssiegel etwa für Weihrauch und Teekannen vergeben. "Es ist jedes Mal ein Einzelfall", sagt Breun-Goerke. Auch bei Kosmetika und Versicherungen gab es irreführende Angaben.
Irreführende Angaben als Dauerproblem
Allgemein achte die Wettbewerbszentrale darauf, dass Unternehmen die Fundstellen für die Testergebnisse angeben. Außerdem prüft sie, ob das Siegel wirklich widerspiegelt, was getestet wurde. "Unternehmen dürfen nichts versprechen, was sie nicht halten können." Irreführende Angaben im Handel seien ein Dauerproblem, berichtete Breun-Goerke. "Siegel werden gegen ein Entgelt vergeben. Das ist ein Geschäftsmodell."
Fehlende Gesetze führen zu "Siegel-Dschungel"
Dabei sollten Produkttests und Gütesiegel eigentlich die Kaufentscheidung der Verbraucher durch objektive und nachvollziehbare Kriterien erleichtern, sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Trittbrettfahrer führen Verbraucher aber oft in die Irre." Da es keine gesetzlichen Regeln gibt, könne prinzipiell jeder ein eigenes Gütesiegel kreieren und vergeben, kritisierte Valet.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband spricht auf seiner Website gar von einem "Siegel-Dschungel", die Wettbewerbszentrale von "Siegelitis". Beide Stellen sind auf Verbraucher und Unternehmen angewiesen, die ihnen zweifelhafte Fälle melden.
Über die Jahre habe sich die Gesetzgebung gelockert, klagt Breun-Goerke. Das spiegeln auch die sinkenden Zahlen der Beschwerden aller Wettbewerbsverstöße wider. Seit 2010 sind sie um ein Viertel zurückgegangen. "Viele Dinge sind im Wettbewerb heute erlaubt, die früher nicht gingen." Der Anteil der Irreführungen über wichtige Merkmale von Waren und Dienstleistungen bleibt hingegen seit Jahren recht stabil. Er bewege sich unter allen Beschwerden von Verbrauchern und Unternehmen etwa bei 10 Prozent.
- dpa-afx