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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Verbraucherschützer warnen Online-Shopping mit dem Tablet oder Smartphone oft teurer als am PC
Wer mit Smartphone oder Tablet im Internet einkauft, zahlt oft mehr als beim Online-Shopping am PC. Das hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen während einer Stichprobe beliebter Online-Händler festgestellt. Laut den Verbraucherschützern kann ein und dasselbe Produkt auf einem mobilen Gerät bis zu 150 Euro mehr kosten.
Ob über die mobile Version der jeweiligen Internetseite oder eine Shopping-App, die Zahl der Kunden, die via Smartphone oder Tablet einkaufen, wächst. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt, dabei sehr genau auf die Preise zu schauen und diese mit der regulären Internetseite des Anbieters zu vergleichen.
Preise unterscheiden sich teilweise deutlich
Eine Kamera, die im normalen Internet-Shop von Otto 149,99 Euro kostet, schlägt in der Smartphone-App des Versandhändlers mit 169,99 Euro zu Buche. Ein Bartschneider, der auf www.amazon.de für 15,99 Euro zu haben ist, kostet in der Android-App des Online-Händlers vier Euro mehr, aber kurioserweise in der iPhone-App das Gleiche wie auf der Internetseite.
Solche Preisschwankungen fanden die Tester der Verbraucherzentrale häufig und bei vielen Händlern. Bei einem 47-Zoll-Fernseher lag der Preisunterschied bei Händler Comtech sogar bei 150 Euro. Doch auch die Internetseiten verändern sich, wenn sie mobil aufgerufen werden. Sonderangebote, die Hornbach auf seiner regulären Internetseite ganz oben gut sichtbar bewirbt, tauchen auf der mobilen Version der gleichen Seite nur weit unten nach längerem Scrollen auf.
Preisunterschiede sind legal
Der Gesetzgeber lässt solche unterschiedlichen Preise sogar zu. Händler dürfen für ein und dasselbe Produkt auf unterschiedlichen Vertriebswegen unterschiedliche Preise verlangen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät deshalb, vor dem mobilen Kauf die Preise mit der Internetseite des Händlers zu vergleichen.
Wer bereits gekauft hat und den Artikel beim gleichen (oder einem anderen) Händler billiger findet, hat noch durch das gesetzliche Widerrufsrecht eine Chance. Dieses berechtigt den Käufer, eine Ware meist binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen gegen Erstattung des Kaufpreises zurück zu geben. Voraussetzung ist, dass die Ware per "Fernabsatz", also online oder am Telefon gekauft wurde.
Mobiler Einkauf oft holprig
Neben den Preisunterschieden fiel den Verbraucherschützern auch auf, dass manche Shopping-Apps oder die mobilen Versionen der entsprechenden Internetseiten keinen vergnüglichen Einkauf bieten. Oft seien die Online-Angebote nur unzureichend zur Anzeige auf Smartphones optimiert. Per Touchscreen ließen sich die Produkte nur schwer mit den Fingern auswählen und in den Warenkorb legen.
Einige Shopping-Apps liefen zudem nur auf Geräten, die neuere Android-Versionen installiert hatten oder es wurde nur ein Online-Katalog gänzlich ohne Kauffunktion angezeigt.
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