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Corona-Regeln: Das gilt jetzt für Geimpfte, Genesene und Getestete


Gelockerte Corona-Regeln
Das gilt jetzt für Geimpfte, Genesene und Getestete


Aktualisiert am 24.05.2021Lesedauer: 4 Min.
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Warteschlange vor Biergarten: Wo die Gastronomie wieder geöffnet hat, gelten strenge Auflagen.Vergrößern des Bildes
Warteschlange vor Biergarten: Wo die Gastronomie wieder geöffnet hat, gelten strenge Auflagen. (Quelle: Ralph Peters/imago-images-bilder)

Wer vollständig gegen das Coronavirus geimpft ist, hat mittlerweile einige Sonderrechte. Doch auch Genesene und negativ Getestete profitieren. Worin unterscheiden sich die Regelungen?

Seit dem 9. Mai gilt in Deutschland, dass Menschen, die gegen Covid-19 geimpft oder von einer nachgewiesenen Corona-Infektion genesen sind, bestimmte Erleichterungen im Lockdown erhalten. Was bedeutet das im Detail und welche Rechte haben tatsächlich nur Geimpfte und Genesene?

Achtung: Die Regelungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wurden zuletzt am 24. Mai 2021 aktualisiert. Es können zusätzliche, individuelle Regelungen in einzelnen Bundesländern, Regionen oder auch Geschäften, Einrichtungen, Restaurants gelten. Informieren Sie sich daher immer zusätzlich vor Ort.

Regeln für Geimpfte und Genesene im Überblick

Für die entsprechenden Bevölkerungsgruppen gelten folgende Ausnahmeregelungen:

  • Ausnahme von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen
  • Ausnahme von Beschränkungen beim kontaktlosen Individualsport
  • Keine Testpflicht beispielsweise bei Geschäften, Zoos, Friseur oder Außengastronomie
  • Ausnahme von Quarantänepflichten, außer bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet

Aber auch für Geimpfte und Genesene gelten weiterhin die Regeln zu Abstand, Händehygiene und Maskenpflicht. Wer typische Corona-Symptome zeigt, sollte sich zudem auch nach einer Impfung oder Genesung testen lassen. Denn weder die Impfung, noch die vorherige Infektion schützen mit hundertprozentiger Sicherheit vor einer Ansteckung.

Welchen Nachweis müssen Geimpfte vorlegen?

Um nachzuweisen, dass Sie vollständig geimpft sind, benötigen Sie einen Nachweis. Das kann beispielsweise der gelbe Impfpass sein, in dem die Impfungen mit Datum und Wirkstoff verzeichnet sind. Je nach Impfstoff benötigen Sie eine (Johnson & Johnson) oder zwei Impfungen (Astrazeneca, Biontech, Moderna) für einen vollständigen Impfschutz. Nach der letzten Einzelimpfung müssen zudem mindestens zwei Wochen vergehen, bevor der Impfschutz als vollständig gilt. Der Nachweis kann entweder in Papierform oder in digitaler Form in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache erfolgen.

Zudem dürfen Sie keine Corona-Symptome wie Husten, Fieber oder Geruchs- oder Geschmacksverlust haben.

Welchen Nachweis benötigen Genesene?

Wenn Sie bereits an Covid-19 erkrankt waren und somit Sonderrechte als Genesener in Anspruch nehmen können, benötigen Sie auch darüber einen Nachweis. Dazu braucht es einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monat zurückliegt. Auch der PCR-Test kann sowohl in Papierform als auch digital vorgezeigt werden. Und auch hier gilt, dass Sie symptomfrei sein sollten.

Welche Tests gelten für Geschäfte, Zoos oder andere Freizeiteinrichtungen?

Gilt für den Einlass in ein Geschäft oder eine Freizeiteinrichtung eine Testpflicht, ist damit in der Regel ein Corona-Schnelltest gemeint. Diese Bürgertests werden kostenlos in zahlreichen Testzentren, bei Apotheken und teilweise auch von Zoos, Restaurants oder Einkaufszentren selbst angeboten.

Häufig benötigen Sie für den Test einen Termin, teilweise ist auch eine Registrierung vor Ort ausreichend. Das Testergebnis wird Ihnen im Anschluss schriftlich, meist per Mail oder SMS, mitgeteilt und dient dann sozusagen als "Eintrittskarte" bei einer Testpflicht. Selbsttests hingegen werden in den meisten Einrichtungen nicht anerkannt.

Was bedeuten die Regelungen für Geimpfte und Genesene im Detail?

Dadurch, dass die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen nicht mehr für Geimpfte und Genesene gelten, werden bei privaten Treffen diese Menschen nicht mehr mitgezählt. Dann dürfen sich beispielsweise zwei Haushalte mit insgesamt fünf Personen treffen und unabhängig von Personen- oder Haushaltszahl dürfen noch Geimpfte oder Genesene hinzukommen.

Die nächtliche Ausgangssperre, die bei hohen Inzidenzen teilweise noch gilt, entfällt für Geimpfte und Genesene vollständig. Beim Sport gilt zudem eigentlich, dass kontaktloser Sport nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich ist. Geimpfte und Genesene hingegen dürfen sich unabhängig von dieser Regel zum Sport treffen.

Was gilt für die Quarantäne bei Einreisen aus dem Ausland?

Aktuell gelten für die Rückreise aus Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Corona-Variantengebieten spezielle Regelungen.

  • Einreisende aus einem Risikogebiet, das nicht als Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet gilt, müssen spätestens 48 Stunden nach Ankunft in Deutschland einen Corona-Test nachweisen.
  • Bei Rückreise aus einem Risikogebiet können Sie sich von der Quarantäne "freitesten", indem Sie einen negativen Corona-Test vorweisen.
  • Bei Rückreise aus einem Hochinzidenzgebiet dürfen Sie sich frühestens fünf Tage nach der Einreise freitesten.
  • Bei Rückreise aus einem Virusvariantengebiet besteht hingegen keine Möglichkeit, die Quarantäne zu verkürzen.
  • Zudem gilt bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet ein Beförderungsverbot für Zug, Bus, Schiff und Flug.

Wer jedoch vollständig geimpft ist oder nachweisen kann, bereits an Covid-19 erkrankt und davon genesen zu sein, kann sich von der Einreisequarantäne befreien. Das gilt allerdings nicht bei einem Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet.

Genesene und Geimpfte sind zudem seit 13. Mai von der Testpflicht bei der Einreise mit dem Flugzeug unabhängig vom Reiseland befreit.

Welche Regeln gelten für negativ Getestete?

Mittlerweile sind die Corona-Inzidenzen in vielen Regionen so weit gesunken, dass es Lockerungen in vielen Bereichen gibt. So dürfen beispielsweise Zoos, die Außengastronomie oder auch Open-Air-Kinos, Museen oder Freizeitparks wieder öffnen.

Häufig gilt dort dann jedoch wie auch in vielen Geschäften eine Testpflicht: Einlass nur für alle, die einen tagesaktuellen oder höchstens 24 oder in Einzelfällen auch 48 Stunden alten Corona-Schnelltest vorweisen können, der negativ ist. Geimpfte und Genesene sind von dieser Testpflicht befreit, für sie gelten dann die gleichen Rechte wie für negativ Getestete.

Warum erhalten Geimpfte und Genesene Vorteile?

Es gebe mittlerweile zahlreiche wissenschaftliche Belege, dass von Geimpften und Genesenen eine "erheblich geringere Ansteckungsgefahr" ausgeht, erklärt die Bundesregierung zu dem Beschluss. Deshalb sollten Eingriffe in Grundrechte aufgehoben werden, die durch die geringere Gefahr nicht mehr sinnvoll erscheinen.

Welche Regeln bleiben bestehen?

Keine Impfung, kein Corona-Test und auch keine vorangegangene Infektion geben eine Garantie dafür, dass Sie nicht doch infiziert sein könnten und somit auch ansteckend für andere sind. Deshalb gelten auch für Geimpfte, Genesene und Getestete weiterhin die AHA-Regeln: Sie sollten Abstand zu anderen Menschen halten, sich an die Hygieneregeln halten und es gilt auch weiterhin eine Maskenpflicht beispielsweise im Öffentlichen Nahverkehr, in Geschäften, Biergärten, Restaurants oder Freizeiteinrichtungen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • bundesregierung.de: "Neue Regelungen in Kraft, Erleichterungen für Geimpfte und Genesene"
  • verbraucherzentrale.de: "Coronavirus: Erleichterungen für Geimpfte und Genesene im Überblick", 20. Mai 2021.
  • Eigene Recherche
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