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In Europa wurde in einigen Ländern die Impfpflicht ausgeweitet


Impfgesetze
In einigen Ländern Europas herrscht eine Impfpflicht

dpa, Larissa Koch

Aktualisiert am 17.10.2018Lesedauer: 3 Min.
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Injektion: Impfungen schützen vor schlimmen Krankheiten. Frankreich hat seine Impfpflicht massiv ausgeweitet. Auch andere Länder verlangen Schutzimpfungen. (Quelle: rarinlee/getty-images-bilder)
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Impfen bietet einen sehr hohen Schutz vor Krankheiten, die früher Millionen Menschen dahingerafft haben. Impfgegner stimmen dieser Ansicht nicht unbedingt zu und sehen vor allem die Risiken. Denn in sehr wenigen Fällen können Impfungen schwerwiegende Folgen haben.

In einigen Ländern Europas gibt es bereits eine Impfpflicht. Zu Beginn des Jahres 2018 hat Frankreich die obligatorischen Impfungen für Kinder massiv ausgeweitet. Jedes Kind, das neu geboren wird, muss in den ersten zwei Lebensjahren gegen elf Krankheiten geimpft werden. Diese sind: Diphtherie, Tetanus, Kinderlähmung (Poliomyelitis), Keuchhusten, Hepatitis B, das Bakterium Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Pneumokokken, Meningokokken, Masern, Mumps und Röteln.

Bislang waren nur die ersten drei vorgeschrieben, jetzt sind es zehn Schutzimpfungen. Eltern müssen in Kitas und Schulen entsprechende Nachweise liefern.

Auch Italien beschloss kürzlich nach einem Masern-Ausbruch Pflichtimpfungen für alle Kinder und Jugendliche einzuführen. Eltern müssen ihre Kinder nach dieser Entscheidung insgesamt gegen zehn Krankheiten impfen lassen: Masern, Röteln, Mumps, Windpocken, Diphtherie, Tetanus, Kinderlähmung, Keuchhusten, Hepatitis B und Haemophilus influenzae b (Hib).

In Belgien gibt es ebenfalls eine Impfpflicht. Allerdings nur für eine Infektionskrankheit: Kinderlähmung. Auch in Kroatien ist die Impfung gegen eine Reihe von Infektionskrankheiten gesetzlich vorgeschrieben. In Lettland gibt es ein staatliches verpflichtendes Impfprogramm. Ungarn hat eine Impfpflicht für zehn Erreger eigeführt. Und in der Tschechischen Republik besteht ebenfalls eine Impfpflicht für neun Erreger.

Hierzulande werden lediglich eine Reihe an Impfempfehlungen gegeben. Im Fall von Masern müssen allerdings Eltern eine Impfberatung in Anspruch nehmen, wenn sie ihre Kinder nicht gegen Masern impfen lassen wollen und trotzdem eine staatliche Kita besuchen möchten. Sie müssen dann nachweisen, dass sie die Beratung in Anspruch genommen haben.

Kampf gegen Masern

Wie das Beispiel Masern zeigt, kann eine Impfpflicht funktionieren, muss sie aber nicht, wenn sie nicht ausreichend überprüft wird. Denn in Kroatien ist es Vorschrift, sich gegen Masern impfen zu lassen und dennoch steht das Land auf dem unrühmlichen Platz eins, was die Fallzahlen von Maserninfektionen in der EU angeht (Stand: 2015). Auf Platz zwei lag Österreich, dort gibt es keine Impfpflicht. Den dritten Platz belegte Deutschland.

Hierzulande war es zuletzt erklärtes Ziel, die Virusinfektion bis zum Jahr 2015 weitgehend zu eliminieren. Dazu hatte sich die Bundesregierung Ende 2011 gegenüber der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verpflichtet, welche die Infektion ausrotten will. Das gelang nicht. Stattdessen gab es in Deutschland und Europa immer wieder Masernwellen.

Damit Masern ausgerottet werden können, ist eine Durchimpfungsrate von 95 Prozent der Bevölkerung nötig und zwar mit zwei Impfdosen.

In den meisten europäischen Ländern gibt es lediglich Impfempfehlungen, die sich an denen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) orientieren. In Deutschland gibt die Ständige Impfkommission (STIKO) mit Sitz am Robert-Koch-Institut (RKI) jährlich ihre Impfempfehlungen im sogenannten Impfkalender heraus. Derzeit empfiehlt die Behörde Schutzimpfungen gegen 14 Krankheiten.

Australien bekämpft das HPV-Virus

Ein Beispiel zur erfolgreichen Bekämpfung einer Virusinfektion durch Impfung zeigt Australien. Die Regierung hat dort im Jahr 2007 ein großangelegtes freiwilliges Impfprogramm initiiert und setzt auf landesweite Aufklärung.

Mädchen und junge Frauen können sich gegen humane Papillomaviren (HPV) kostenlos impfen lassen. Die sexuell übertragbare Infektion kann unter anderem Gebärmutterhalskrebs auslösen. Mehr als sechs Millionen Australierinnen haben sich bereits impfen lassen. Schon nach drei Jahren war bei Mädchen unter 18 Jahren die Zahl von Zellveränderungen, die das Krebsrisiko erhöhen, um ein Drittel zurückgegangen. Auch in Deutschland wird eine HPV-Impfung von den gesetzlichen Krankenkassen für Mädchen bis zum 17. Lebensjahr erstattet. Inzwischen wird eine HPV-Impfung von den meisten Krankenkassen auch für Jungs bis zum 17. oder 18. Lebensjahr von den meisten Krankenkassen erstattet. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte hat eine Übersicht veröffentlicht, welche Kassen das sind. Die Liste ist vom 26. Juli 2018. Es können daher bereits Änderungen eingetreten sein. Insofern sollten sich Versicherte direkt bei Ihrer Krankenkasse nach einer Kostenübernahme erkundigen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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